Arzt- und Medizinstrafrecht

Die berufliche Tätigkeit von Ärzten ist mit besonderen strafrechtlichen Risiken verbunden. Schon bei einem Verdacht einer nicht kunstgerecht durchgeführten ärztlichen Behandlung, die zu gesundheitlichen Schäden des Patienten geführt hat, kann es zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen kommen, wenn eine Anzeige erstattet wird. Auch eine nicht ausreichende Einwilligung des Patienten in körperliche Eingriffe kann dazu führen, dass nach einer entsprechenden Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Im Krankenhaus tätige Berufsangehörige können hiervon ebenso betroffen sein wie in freier Praxis tätige Ärzte.

Neben solchen, auf die eigentliche Berufsausübung bezogenen Tatvorwürfe haben Strafverfahren gegen Ärzte seit einiger Zeit in verstärktem Maße auch Vorwürfe ganz anderer Art zum Gegenstand: Gegen Ärzte wird wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges sowohl im Zusammenhang mit ihrer vertragsärztlichen als auch im Zusammenhang mit ihrer privatärztlichen Tätigkeit ermittelt. Vorwürfe wie Untreue, Betrug, Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit (im Gesundheitswesen) werden gegen Ärzte ferner im Zusammenhang mit der Annahme oder dem Gewähren von Vergünstigungen erhoben und immer häufiger durch spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften verfolgt.