Zeugenbeistand

Wo staatliche Ermittlungsbehörden den Verdacht einer Straftat aufzuklären haben, sind sie in der Regel auf die Angaben von Zeugen angewiesen. Zeugenvernehmungen finden daher tagtäglich in großer Zahl statt. Oft beziehen sie sich auf alltägliche Beobachtungen, denen vor dem Hintergrund strafrechtlicher Ermittlungen eine neue Bedeutung zukommt.

In manchen Fällen haben sie aber auch Vorgänge zum Gegenstand, die eigene Interessen des Zeugen unmittelbar berühren. Wer zu einer Zeugenvernehmung vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geladen wird, sollte sich deshalb gerade in solchen Fällen über seine Rechte und Pflichten informieren. Nach den Regelungen der Strafprozessordnung kann sich auch der Zeuge anwaltlich beraten und vertreten lassen. Das Gesetz sieht die Hinzuziehung von Zeugenbeiständen ausdrücklich vor. Die Anwesenheit eines Zeugenbeistandes bei Vernehmungen kann dabei wesentlich dazu beitragen, Missverständnisse zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Zeugen zu vermeiden. Sie kann im Einzelfall auch nötig sein, um dem Zeugen die Wahrnehmung eigener Rechte (wie z.B. die Geltendmachung eines Zeugnisverweigerungsrechts oder eines Auskunftsverweigerungsrechts) zu erleichtern.

Entsteht der Verdacht von Wirtschaftsstraftaten, dann werden seit einiger Zeit häufig nicht nur staatliche Ermittlungsbehörden tätig. Unternehmen beauftragen daneben oft auch Rechtsanwaltskanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Aufklärung des Sachverhalts. Auch Befragungen, die im Rahmen einer solchen Untersuchung durchgeführt werden, können die individuellen Interessen der befragten Arbeitnehmer berühren. Rechtsfragen von erheblicher Tragweite stellen sich dabei häufig in den Fällen, in denen interne Untersuchungen vor dem Hintergrund eigenständiger Ermittlungen ausländischer Behörden durchgeführt werden.  

Damit in einer solchen Situation die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers gewahrt werden können, wird es in der Regel erforderlich sein, einen anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Wie die Erfahrung zeigt, trägt dies zugleich dazu bei, dass die Untersuchung insgesamt einen fairen Verlauf nimmt.