Revisionsrecht

Während in Zivilsachen die Parteien vor dem Bundesgerichtshof ausschließlich durch Rechtsanwälte vertreten werden dürfen, die (nur) bei diesem Gericht zugelassen sind, hat im Strafverfahren theoretisch jeder der ca. 160.000 in Deutschland tätigen Anwälte das Recht, einen Angeklagten oder einen Nebenkläger in der Revisionsinstanz zu vertreten. Dabei sind die Besonderheiten und formalen Anforderungen dieser reinen Rechtsinstanz so beschaffen, dass sie für unkundige und unerfahrene Bearbeiter von Revisionsbegründungen geradezu als Falle wirken können. Wird ein Verfahrensfehler nicht zum Gegenstand einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Verfahrensrüge gemacht, kann dies verhindern, dass ein Fehlurteil wieder aufgehoben wird. Selbst die Chance für den Mandanten, nach einer Teilaufhebung des als zu hart empfundenen Urteils zu einer milderen Strafe verurteilt zu werden, kann durch Versäumnisse in der Revision vertan werden.

 

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unser Kanzlei gehören zu den in der Fachwelt und bei den Revisionsgerichten anerkannten Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet. Sie haben sich nicht nur durch zahlreiche (auch Buch-)Veröffentlichungen einen Namen gemacht, sondern werden auch häufig von Kollegen, die in der Tatsacheninstanz verteidigt haben, erst nach dem dort verkündeten Urteil als Verteidiger nur für die Revisionsinstanz hinzugezogen.

NEUERSCHEINUNG
Rainer Hamm und Jürgen Pauly,
Revision in Strafsachen, 8. Auflage
De Gruyter, Berlin 2021