Rechtswissen

Hier finden Sie sowohl aktuelle Gerichtsentscheidungen als auch von uns für informativ gehaltene historische Texte und Dokumente zu unseren Fachgebieten. Die Sammlung aller Inhaltsverzeichnisse der in unserer Bibliothek vorhandenen Fest- und Gedächtnisschriften mit strafrechtlichem Bezug ist - soweit ersichtlich - in dieser Form sonst nirgends verfügbar.

Rechtsprechung

Auf dieser Seite machen wir Ihnen ausgewählte aktuelle straf- und strafprozessrechtliche Entscheidungen im Volltext (PDF) zugänglich, die auch in den Internetauftritten der jeweiligen Gerichte (meist: www.Bundesgerichtshof.de) zum Download verfügbar sind.

Letzte Aktualisierung
22.05.2023



Rechtsprechung

  • BGH 1 StR 281/22, Urteil vom 08.03.2023

    (1. Zur Unterscheidung zwischen Tatertrag und Tatobjekt.
    2. Anlagegelder, die der Täter im Zuge ohne Erlaubnis betriebener Bankgeschäfte nach § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG einsammelt, sind Tatobjekte.)

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  • BGH 1 StR 188/22, Urteil vom 08.03.2023NEU

    Leitsatz:
    1. Für die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung maßgebend; soweit die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung wegen der Eigenart der Anwaltstätigkeit im Einzelfall an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vornehmlich auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen.
    2. Beitragszahlungen von Schwarzarbeitern und illegal Beschäftigten aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung lassen nicht schon die Tatbestandsmäßigkeit des § 266a Abs. 1 und 2 StGB entfallen, sondern sind erst auf der Ebene der Strafzumessung zu berücksichtigen.

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  • BGH 3 StR 399/22, Beschluss vom 07.03.2023

    (Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Ergänzungsrichter in das "Quorum" einrückt. )

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  • BGH 6 StR 16/23, Beschluss vom 21.02.2023

    Leitsatz:
    Die Tatvarianten des § 235 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB stehen bei Identität des betroffenen Kindes in Tateinheit zueinander.

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  • BGH 2 StR 270/22, Urteil vom 15.02.2023

    (Zur Verwertbarkeit der Angaben einer Vertrauensperson.)

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  • BGH 6 StR 516/22, Beschluss vom 08.02.2023

    (Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen.)

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  • BGH 3 StR 483/21, Beschluss vom 07.02.2023

    (Zu den Voraussetzungen einer Verurteilung nach § 89a StGB sowie einer Verurteilung nach § 89c StGB.)

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  • BGH 6 StR298/22, Urteil vom 25.01.2023

    (Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit stellt regelmäßig ein gefährliches Werkzeug i.S.v. § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB dar, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird. )

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  • BGH 3 StR 286/21, Beschluss vom 24.01.2023

    Leitsatz:
    Eine Erklärung, mit welcher der Angeklagte dem Verteidiger Vollmacht zur Vertretung, auch im Fall der Abwesenheit des Angeklagten, in allen Instanzen - ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung - erteilt hat, genügt den Anforderungen der in § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO vorausgesetzten Vertretungsvollmacht.

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  • BGH 3 StR 80/22, Beschluss vom 24.01.2023

    (Zur Verletzung des § 258 StPO bei nicht ausreichender Zeit zur Vorbereitung der Schlussvorträge.)

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  • BGH 6 StR 466/22, Beschluss vom 24.01.2023

    (Bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (§ 32a Abs. 3 Var. 2 StPO i.V.m. § 31a BRAO) muss das Dokument über das Postfach desjenigen Verteidigers oder Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist. )

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  • BGH 3 StR 343/22, Beschluss vom 10.01.2023

    (Der ganz kurzzeitige Besitz zum Zwecke der Weitergabe ohne faktische Verfügungsmacht [transitorischer Besitz] begründet noch keinen rechtserheblichen Vermögenszufluss i.S.v. /3 StGB)

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  • BGH 1 StR 250/22, Beschluss vom 10.01.2023

    (Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung.)

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  • BGH 6 StR 133/22, Urteil vom 10.01.2023

    Leitzsatz:
    Der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB kann  erfüllt sein, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG) einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt.

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  • BGH 3 StR 372/21, Beschluss vom 21.12.2022

    Leitsatz:
    Es beginnt die nicht geringe Menge der "neuen psychoaktiven Stoffe"
    - 2-Fluormetamfetamin (2-FMA) bei 10 Gramm 2-FMA-Base,
    - 4-Fluormetamfetamin (4-FMA) bei 10 Gramm 4-FMA-Base und
    - 3-Methylmethcathinon (3-MMC) bei 25 Gramm 3-MMC-Base.

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  • BGH 2 StR 232/21, Beschluss vom 20.12.2022

    Leitsatz:
    Zu den Voraussetzungen der Ausbeutung durch eine Beschäftigung (hier: Tätigkeit als Künstler).

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  • BGH 4 StR 377/22, Beschluss vom 20.12.2022

    (Zum Merkmal der konkreten Gefährdung in § 315c Abs. 1 StGB.)

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  • BGH 1 StR 295/22, Beschluss vom 15.12.2022

    Leitsatz:
    Ein Verstoß gegen § 15 Abs. 1 KraftStDV führt nicht zur  Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, weil die Regelung der steuerlichen Erklärungspflicht allein in § 15 Abs. 1 KraftStDV den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG nicht genügt.

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  • BGH 6 StR 340/21, Urteil vom 14.12.2022

    (Zu den Voraussetzungen für eine vernehmungsersetzende Einführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung in die Hauptverhandlung nach § 255a Abs. 2 StPO.)

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  • BGH 3 StR 372/22, Beschluss vom 13.12.2022

    Leitsatz:
    Zum gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners heimlich ohne Kondom ausgeführten Geschlechtsverkehr (sogenanntes „Stealthing“).

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  • BGH 6 StR 95/22, Beschluss vom 13.12.2022

    Leitsatz:
    Auch wenn in einem Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung Verfahrensvorgänge stattfinden, die als Sachverhandlung anzusehen sind, verstößt es gegen § 229 StPO, wenn aus dem gesamten Verfahrensgang erkennbar wird, dass das Gericht mit der Verhandlung nicht die substantielle Förderung des Verfahrens bezweckt, sondern allein die Wahrung der Unterbrechungsfrist im Auge hat.

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