Bank- und Kapitalmarktstrafrecht

Nicht erst seit der Finanzkrise, die Mitte 2007 begann und 2008 ihren Höhepunkt erlebte, gehen Staatsanwaltschaften dem Verdacht nach, Bankvorstände könnten unverantwortliche Risiken eingegangen sein. In groß angelegten Ermittlungsverfahren wird nicht nur versucht, die strafrechtliche „Allzweckwaffe“ Untreue (§ 266 StGB), sondern auch die komplizierten und verfassungsrechtlich umstrittenen Tatbestände des Bilanzstrafrechts (§ 331 HGB), des Aktiengesetzes (§ 400 AktG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (Marktmanipulation, Insiderhandel § 119 WpHG) zur Anwendung zu bringen.

Das Verständnis der komplexen Sachverhalte und die Europäisierung dieser Strafnormen stellt auch an Strafverteidiger besonders hohe Anforderungen. Die Rechtsanwälte von HammPartner waren und sind in einer Reihe dieser Verfahren – auch in den ersten Verfahren nach Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) – als Verteidiger, Rechtsgutachter, Zeugenbeistände, aber auch als Berater von Unternehmen tätig. Im Zusammenhang mit Verfahren gegen Manager öffentlich-rechtlich getragener (z.B. Landes-)Banken hat sich ein Erfahrungswissen gebildet, das aus der Bearbeitung sich überschneidender Rechtsfragen fallübergreifend nutzbar gemacht werden kann.

Daneben wächst auch die praktische Bedeutung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften (insbesondere des Kreditwesengesetzes, KWG) stetig. Verstöße gegen diese Vorschriften können teilweise als Straftaten (z.B. § 54a KWG), in vielen Fällen aber auch als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Werden solche Verfahren eingeleitet, dann ist auch hier die Hinzuziehung erfahrener Strafverteidiger ratsam.