Steuerstrafrecht

Auch wenn das Steuerstrafrecht in den letzten Jahren vor allem durch spektakuläre Einzelfälle und umstrittene Methoden – wie den staatlichen Ankauf von unrechtmäßig erworbenen Bankdaten, um nicht deklarierte Auslandsvermögen zu „enttarnen" und die aufwendigen Ermittlungen zu Cum-Ex-Sachverhalten – ins Licht der Öffentlichkeit gerückt wurde, macht die Verfolgung von vermeintlichen und echten Steuerstraftaten schon immer einen beachtlichen Teil der von den Ermittlungsbehörden bearbeiteten Verfahren aus: Im letzten Jahrzehnt wurden regelmäßig über 30.000 Verfahren pro Jahr von den Ermittlungsbehörden geführt. Viele dieser Verfahren enden mit der Erkenntnis, dass der Verdacht einer Steuerstraftat nicht berechtigt war; gleichwohl belasten sie die Beschuldigten erheblich.

In den Ermittlungen wird der betroffene Steuerbürger – gleich ob schuldig oder unschuldig – ohne einen mit der Materie vertrauten Verteidiger leicht zum Objekt von Vorschriften, die schon vom Wortlaut her schwer nachzuvollziehen sind.

Die Anwälte unser Kanzlei, die seit Jahrzehnten in Steuerstrafsachen tätig sind, schalten sich als Ansprechpartner der Ermittlungsbehörden in das Verfahren ein und übernehmen die unmittelbare Kommunikation mit ihnen. Sofern dies nötig ist, ziehen sie externe Fachanwälte für Steuerrecht heran oder arbeiten mit den Steuerberatern der Mandanten eng zusammen.