
Rechtsprechung
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BGH 1 StR 146/12, Beschluss vom 17.04.2012
(Die Beurteilung der Strafkammer, den minderjährigen Kindern der Angeklagten fehle eine genügende Vorstellung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts i.S.v. § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO, ist als tatrichterliche Ermessensentscheidung revisionsrechtlicher Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich.)
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BGH 3 StR 455/11, Urteil vom 29.03.2012
(Einzelfall einer rechtsfehlerhaften Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs: Der Eindruck einer Voreingenommenheit kann sich schon aus dem nachhaltigen und intensiven Hinwirken auf einen Verzicht der Vernehmung von Zeugen ergeben.)
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BGH 4 StR 558/11, Urteil vom 22.03.2012
Leitsatz:
Zur "Hemmschwellentheorie" bei Tötungsdelikten.Veröffentlicht in: NJW 2012, 1524 ff.
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BGH 1 StR 359/11, Beschluss vom 22.03.2012
(Erfolgreiche Rüge, die Möglichkeit der Verteidigung, eine für die Beweiswürdigung der Strafkammer wesentliche Zeugin zu befragen, sei durch die Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts rechtfehlerhaft eingeschränkt worden: Wie sich aus der Aufzählung der aussageverweigerungsberechtigten Personen in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3-3b StPO ergibt, steht nach gesetzlicher Wertung nicht jedem Berater, der berufsmäßig oder ehrenamtlich in schwierigen Situationen Hilfe leistet, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Diese Wertentscheidung des Gesetzgebers kann nicht im Wege extensiver Auslegung des Gesetzes geändert werden.)
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BGH 1 StR 100/12, Beschluss vom 21.03.2012
(Die Frage der Aussetzung des Vollzugs einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung muss in den Urteilsgründen nicht zwingend ausdrücklich erörtert werden, wenn nach den Feststellungen die Strafaussetzung völlig fern liegt. Eine Straftat während einer Bewährungszeit zeigt schon, dass die frühere Prognose falsch war. Dennoch schließt ein Bewährungsbruch eine günstige Prognose nicht von vornherein aus. Hat ein Täter etwa erstmals Freiheitsentzug erlitten, kann ihn dies so beeindruckt haben, dass die Prognose deswegen nunmehr günstig ist.)
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BGH 4 StR 20/12, Beschluss vom 20.03.2012
(Die bloße Eignung, nicht näher konkretisierte Reizreaktionen auszulösen, reicht bei einer Pumpsprühflasche mit Haushaltsreiniger für die Annahme eines gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht aus.)
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BGH 5 StR 288/11, Beschluss vom 15.03.2012
Leitsatz:
Sieht die Staatsanwaltschaft nach der Erfüllung von Auflagen von der Verfolgung eines Vergehens des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Beiträgen (§ 266a StGB) nach § 153a Abs. 1 StPO endgültig ab, so steht § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG aF (nunmehr § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG) wegen der Unterschreitung von Mindestlöhnen (§ 1 Abs. 1 AEntG aF) nicht entgegen.
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BGH 5 StR 559/11, Urteil vom 15.03.2012
(1. Zur erfolgreichen Gewinnung von Blütenständen aus Cannabispflanzen sind mannigfache Vorbereitungen notwendig, die noch nicht als vollendetes oder versuchtes unerlaubtes Handeltreiben zu bewerten sind.
2. Nicht jede Vorbereitungshandlung darf, bloß weil sie im Hinblick auf ein eventuell späteres Betäubungsmittelumsatzgeschäft erfolgt, schon allein deshalb in den Bereich der Tatbestandsverwirklichung "hochgestuft" werden.)
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BGH 2 StR 561/11, Urteil vom 14.03.2012
(1. Auch durch ein Fortwirken ihres tatbestandlichen Erfolges, etwa anhaltende Schmerzen, wird eine Körperverletzung nicht zu einem Dauerdelikt.
2. Eine Verfahrensbeschränkung nach § 154 Abs. 2 StPO ist bei fehlender Konkretisierung der eingestellten Tatvorwürfe unwirksam.)
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BGH 5 StR 411/11, Urteil vom 13.03.2012
(Maßstab für die Kompensationsentscheidung ist der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkung all dessen auf den einzelnen Angeklagten. Hierzu gehört auch der Umstand, dass ein Angeklagter aufgrund seiner Inhaftierung im besonderen Maße von der Verfahrensverzögerung berührt war, weil er in dieser Phase keine Vollzugslockerungen erlangen konnte, obwohl er Erstverbüßer war.)
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BGH 4 StR 669/11, Beschluss vom 06.03.2012
(1. Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen in Fällen der Einreichung gefälschter Schecks und anschließender Abhebungen von diesen Konten.
2. Die Vorschrift des § 357 StPO findet auch in Fällen einer zurückgenommenen oder auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkten Revision Anwendung.)
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BGH 1 StR 530/11, Urteil vom 06.03.2012
(Entfällt eine teilweise vollstreckte Gesamtstrafe im Rahmen einer neuen nachträglichen (§ 55 StGB) Gesamtstrafenbildung, so sind alle Einzelstrafen, die der entfallenen Gesamtstrafe zugrunde lagen, noch nicht erledigt im Sinne von § 55 Abs. 1 StGB.)
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BGH 1 StR 17/12, Beschluss vom 06.03.2012
(1. Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten.
2. Um die Beweiswürdigung im Blick auf Verständigungen durch das Revisionsgericht zur Überprüfung zu stellen, ist in der Regel die Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich.)
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BGH 3 StR 41/12, Beschluss vom 06.03.2012
(Zur Beweiswürdigung bei DNA-Spuren.)
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BGH 1 StR 623/11, Beschluss vom 06.03.2012
(1. Fehlerhafte Ablehnung eines Aussetzungsantrags gemäß § 265 Abs. 4 StPO: Auf von der zugelassenen Anklage abweichende Vorwürfe braucht sich der Angeklagte nicht einzustellen; daher ist er ausdrücklich auf eine mögliche Änderung der Beurteilung hinzuweisen. Eine nach einem solchen Hinweis mögliche Folge kann daher nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Angeklagte (bzw. sein Verteidiger) den Inhalt des Hinweises nicht vorausgesehen und sich entsprechend hierauf auch nicht vorbereitet hat.
2. Fehlerhafte Belehrung durch Polizeibeamte: Unbeschadet der - stets gegebenen, praktisch besonders bei polizeilichen Vernehmungen bedeutsamen - Möglichkeit, aus ermittlungstaktischen Gründen nicht stets jedes schon bekannte Detail offen zu legen, ist dem Beschuldigten der ihm vorgeworfene Sachverhalt zumindest in groben Zügen zu eröffnen. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Eröffnung im Einzelnen hat also der Vernehmende einen gewissen Beurteilungsspielraum. Dessen Grenzen sind jedoch überschritten, wenn dem Beschuldigten eines Gewaltdelikts der Tod des Opfers nicht eröffnet wird. Ohne Hinweis auf diesen die Tat prägenden Gesichtspunkt ist sie nicht einmal in groben Zügen eröffnet.)
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BGH 2 StR 426/11, Urteil vom 29.02.2012
(Zwar folgt nicht aus jeglicher Unterstützung einer Gruppierung, etwa durch Strecken von Betäubungsmitteln oder Kurierfahrten, auch ohne Weiteres Zugehörigkeit zu einer Bande; auch Dienstleistungen eines Dritten, die einem Täterzusammenschluss zugutekommen, können "selbständig" erbracht werden, ohne dass darin eine Verbindung zu gemeinsamer künftiger Deliktsbegehung zu sehen ist. Es ist aber auch in diesen Fällen - wie bei Handelsketten im Betäubungsmittelhandel - sorgfältig zu prüfen, ob darin eine Verbindung zu gemeinsamer künftiger Deliktsbegehung oder lediglich eine durch Eigeninteresse gekennzeichnete Geschäftsbeziehung zu Mitgliedern einer Absatzorganisation zu sehen ist.)
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BGH 1 StR 586/11, Beschluss vom 23.02.2012
(Die Anwendbarkeit des § 247 StGB entfällt nicht dadurch, dass hinsichtlich eines oder mehrerer der gesamthänderisch verbundenen Kommanditisten die Voraussetzungen des § 247 StGB nicht gegeben sind.)
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BGH 1 StR 349/11, Beschluss vom 22.02.2012
(Gespräche über eine mögliche Abkürzung der Hauptverhandlung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, in die das Gericht nicht einbezogen ist, kommen in der forensischen Praxis vor. Soll das Ergebnis dieser Gespräche den weiteren Gang der Hauptverhandlung beeinflussen, so ist es gegenüber dem Gericht offenzulegen. Nach Auffassung des Senats ist es angezeigt, dass diese Offenlegung in der Hauptverhandlung erfolgt, sonst hat jedenfalls das Gericht in der Hauptverhandlung offenzulegen, wenn ihm außerhalb der Hauptverhandlung derartige Informationen erteilt wurden. Dabei ist es zweckmäßig, dass die Gespräche und die Unterrichtung des Gerichts hierüber nach Maßgabe des § 273 Abs. 1a StPO dokumentiert werden, naheliegend im Protokoll der Hauptverhandlung.)
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BGH 1 StR 378/11, Urteil vom 22.02.2012
(1. Bevor ein Erfahrungssatz über angebliche Regelmäßigkeiten einem Urteil zu Grunde gelegt wird, müssen die Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung und zur Anbringung von Beweisanträgen gehabt haben.
2. Zur Frage nach der Bewertung von Einbrüchen in gemischt genutzte Gebäude und/oder in Nebenräume von Wohnhäusern im Rahmen des § 244 StGB.)
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BGH 3 StR 13/12, Beschluss vom 16.02.2012
(Zur Auslegung des § 185 StGB: In einer sexuell motivierten Handlung allein kann regelmäßig keine ehrverletzende Kundgabe von Missachtung gesehen werden.)
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BGH 3 StR 462/11, Beschluss vom 16.02.2012
(Einzelfall einer fehlerhaften Beurlaubung eines Mitangeklagten: Verstoß gegen § 230 Abs. 1, §§ 231c, 338 Nr. 5 StPO).
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BGH 3 StR 243/11, Urteil vom 16.02.2012
Leitsatz:
Zur Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
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BGH 3 StR 392/11, Beschluss vom 14.02.2012
(Zu § 242 StGB: Wegnahme eines Handys, um darin gespeicherte Bilddateien zu erlangen, beinhaltet keine Zueignungsabsicht.)
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BGH 3 BGs 82/12, Beschluss vom 09.02.2012
Leitsatz:
Sitzt der Beschuldigte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft, ist für die Anordnung von Beschränkungen, die dem Beschuldigten aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft aufzuerlegen sind, gemäß § 126 Abs. 1, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bis zur Anklageerhebung auch dann zuständig, wenn die Untersuchungshaft in Niedersachsen vollzogen wird. § 134a Abs. 1 Satz 2 NJVollzG ändert hieran nichts.
Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 [3. Strafsenat] und NStZ-RR 2010, 292 [2. Strafsenat]; KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).Veröffentlicht in: NJW 2012, 1158
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BGH 5 AR (VS) 40/11, Beschluss vom 09.02.2012
Leitsatz:
Strafreste, deren Aussetzung widerrufen worden ist, nehmen nicht an der durch § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 57, 57a StGB gewährleisteten gemeinsamen Ausset- zungsentscheidung teil (§ 454b Abs. 2 Satz 2 StPO) und sind deshalb regelmäßig der Vorwegvollstreckung überantwortet.
Veröffentlicht in: NJW 2012, 1016 f.
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BGH 1 StR 438/11, Beschluss vom 09.02.2012
Leitsatz:
Steuerhehlerei kann jedenfalls in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung begangen werden.
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BGH 1 StR 438/11, Beschluss vom 09.02.2012
(Die Grundsätze der Rechtsprechung zur Offenlegung von Verständigungsgesprächen sind auf andere Fälle nur übertragbar, soweit es um die Sicherung bestmöglicher Wahrheitsfindung geht. Sie können nicht in gleicher Weise gelten, soweit es, unabhängig von der Wahrheitsfindung, um die Vermeidung des Anscheins geht, der Richter sei nicht gegenüber allen Angeklagten gleich unvoreingenommen und unparteiisch.)
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BGH 1 StR 148/11, Beschluss vom 09.02.2012
Leitsatz:
1. Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Spezialität aus Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 (EuAlÜbk) bestehendes Verfahrenshindernis kann auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden.
2. Ist der Ausgelieferte mit Verkündung des erstinstanzlichen Urteils auf freien Fuß gesetzt worden, entfällt die Spezialitätsbindung gemäß Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk dann, wenn er - obwohl er über die Rechtsfolgen dieser Vorschrift informiert worden ist und die Möglichkeit einer Ausreise hatte - nicht innerhalb von 45 Tagen die Bundesrepublik Deutschland verlassen hat oder wenn er nach dem Verlassen Deutschlands dorthin zurückgekehrt ist.Veröffentlicht in: NJW 2012, 1301 ff.
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BGH 2 StR 346/11, Urteil vom 08.02.2012
(Der Ansicht, Beschlüsse eines gerichtlichen Präsidiums zur Geschäftsverteilung seien regelmäßig bindend, so dass die Spruchkörper des Gerichts nicht befugt seien, im fachgerichtlichen Verfahren die Gesetzmäßigkeit ihrer Besetzung zu prüfen und darüber zu entscheiden, würde der Senat nicht folgen: Sie stünde in deutlichem Widerspruch zum Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, wonach jeder Spruchkörper bei auftretenden Bedenken die Ordnungsmäßigkeit seiner Besetzung von Amts wegen zu prüfen und darüber zu entscheiden hat.)
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BGH 5 StR 567/11, Beschluss vom 08.02.2012
(Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof zu folgender Frage: Sind die die Erteilung und die Annullierung eines einheitlichen Visums regelnden Art. 21, 34 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15. September 2009 S. 1, Visakodex – VK) dahin auszulegen, dass sie einer aus der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften resultierenden Strafbarkeit wegen Einschleusens von Ausländern in Fällen entgegenstehen, in denen die geschleusten Personen zwar über ein Visum verfügen, dieses aber durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaates über den wahren Reisezweck erlangt haben?)
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BGH 4 StR 621/11, Beschluss vom 08.02.2012
(Eine bloß möglich erscheinende allgemeine Furcht vor Entdeckung der Tat vermag die Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch nicht in Frage zu stellen.)
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BGH 2 StR 136/11, Beschluss vom 08.02.2012
(Ist seit der letzten Tat und der Hauptverhandlung eine beträchtliche Zeit vergangen, so muss sich das Gericht bei der Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, mit dieser Tatsache ausdrücklich auseinandersetzen.)
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BGH 5 StR 545/11, Beschluss vom 07.02.2012
(Solange nicht auf der Grundlage einer schlüssigen Beweiswürdigung ein geringerer Alkoholkonsum festgestellt wird, gebietet es der Zweifelssatz, den vom Gericht errechneten Maximalwert der Blutalkoholkonzentration mit der sich daraus ergebenden Indizwirkung der Beurteilung der Schuldfähigkeit zugrunde zu legen, wenn keine gegenteiligen Beweisanzeichen vorhanden sind.)
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BGH 1 StR 525/11, Urteil vom 07.02.2012
Leitsatz:
Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung „in Millionenhöhe“ (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).
Veröffentlicht in: NJW 2012, 1458 f.
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BGH 1 StR 542/11, Urteil vom 07.02.2012
(Aufhebung eines Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Totschlags wegen mangelnder Prüfung eines nicht angeklagten BtM-Delikts, das Teil der angeklagten Tat im Sinne von § 264 StPO sei, nach erstmaligem Hinweis auf diesen Gesichtspunkt durch die Bundesanwaltschaft.)
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BGH 4 StR 541/11, Beschluss vom 02.02.2012
(Für den Antrag eines Angeklagten, ihm nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens anstelle des bisherigen einen anderen Pflichtverteidiger beizuordnen, ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig, dessen Urteil angefochten worden ist, es sei denn, der Beiordnungsantrag beträfe die Terminwahrnehmung in der Revisionshauptverhandlung.)
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BGH 3 StR 321/11, Urteil vom 02.02.2012
(Zu den rechtlichen Grenzen einer Substitutionsbehandlung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 BtMG.)
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BGH 3 StR 401/11, Urteil vom 02.02.2012
(1. Unbeendet ist ein Versuch auch dann, wenn der Täter den Erfolgseintritt zwar zunächst für möglich hält, aber nachfolgend - etwa aufgrund weiterer Wahrnehmungen - und noch in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen zur gegenteiligen Auffassung gelangt [sog. Korrektur des Rücktrittshorizonts].
2. Einzelfall eins Verstoßes gegen § 229 StPO.)
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BGH 3 StR 385/11, Urteil vom 02.02.2012
(Zur Auslegung des § 239a Abs. 1 StGB: Im Hinblick auf den Anwendungsbereich klassischer Delikte mit Nötigungselementen wie § 177, §§ 249 ff., §§ 253 ff. StGB ist der Tatbestand des § 239a Abs. 1 StGB im Zwei-Personen-Verhältnis insbesondere für Fälle des Sichbemächtigens, einschränkend auszulegen. Der Täter muss durch eine Entführung oder in sonstiger Weise die physische Herrschaftsgewalt über das Opfer gewinnen, dadurch eine stabile Bemächtigungslage schaffen und entweder von vornherein beabsichtigen, diese Lage zu einer Erpressung auszunutzen, oder die zu anderen Zwecken hergestellte Verfügungsgewalt über das Opfer zu einer Erpressung auszunutzen. Dabei muss der stabilisierten Bemächtigungslage mit Blick auf die erstrebte Erpressung eine eigenständige Bedeutung zukommen.)
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BGH 3 StR 453/11, Beschluss vom 31.01.2012
(Ein versuchter Mord durch wuchtige Tritte mit den Füßen gegen den Kopf ist regelmäßig mit roher und brutaler Gewalt verbunden. Die strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe sich zunächst nicht durch einen Dritten von der Fortsetzung seiner Tritte abhalten lassen, ist rechtsfehlerhaft, wenn ihm dadurch vorgeworfen wird, vom Versuch nicht freiwillig zurückgetreten zu sein.)
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BGH 5 StR 461/11, Beschluss vom 26.01.2012
(Zum Anwendungsbereich des § 261 StGB: Allein die Tatsache, dass die vom Haupttäter betrügerisch erworbenen Gegenstände in den auch vom Angeklagten bewohnten Haushalt gelangt und dort verblieben sind, vermag noch nicht die Annahme rechtfertigen, der Angeklagte habe die Gegenstände im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB verwahrt.)
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BGH 4 StR 631/11, Beschluss vom 25.01.2012
(Eine im Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO unterbliebene Kosten- und Auslagenentscheidung kann von dem die Einstellung aussprechenden Gericht nicht nachgeholt werden.)
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BGH 1 StR 45/11, Beschluss vom 25.01.2012
Leitsatz:
Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen.
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BGH 1 StR 412/11, Urteil vom 24.01.2012
Leitsatz:
Die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift gebietet auch bei Bandentaten oder "uneigentlichen Organisationsdelikten" nicht, dass für die Bestimmtheit des Anklagevorwurfs i.S.d. § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO mehr an Substanz verlangt wird als materiell-rechtlich für einen Schuldspruch erforderlich ist.
Veröffentlich in: NJW 2012, 867 f.
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BGH 5 StR 433/11, Urteil vom 24.01.2012
(Einzelfall einer fehlerhaften Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung.)
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BGH 3 StR 343/11, Urteil vom 19.01.2012
Leitsatz:
Hat der Täter in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) genannte Güter ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt, hätte diese indes erteilt werden müssen, so ist nicht der gesamte für die Güter eingenommene Kaufpreis das im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aus der Tat Erlangte; vielmehr sind dies nur die durch das Unterbleiben des Genehmigungsverfahrens ersparten Aufwendungen.
Veröffentlicht in: NJW 2012, 1159 ff.
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BGH 2 StR 151/11, Urteil vom 18.01.2012
(1. Ein Zugänglichmachen i.S.d. § 184b Abs. Nr. 2 Var. 4, Abs. 3 Alt. 2 StGB liegt in der Zurverfügungstellung einer Plattform, die dem Einstellen von Dateien im Internet dient, wobei die Möglichkeit des Lesezugriffs genügt.
Nichts anderes gilt für das Bereitstellen entsprechender Links, wobei es nach Auffassung des Senats ohne Belang ist, ob das Zugänglichmachen durch das Posten eines Links auf einer kinderpornographischen Datei erfolgt, oder ob die Zieladress durch Verändern von Buchstaben aus Sicherheitsgründen geringfügig verändert und von den Nutzern nach Weisung manuell eingegeben wird.
2. Ein öffentliches Zugänglichmachen von kinderpornographischem Material liegt vor, wenn der Zugang nicht auf einen dem Anbieter überschaubaren kleinen Personenkreis beschränkt werden kann, es sich vielmehr um einen anonymen, nicht überschaubaren Benutzerkreis handelt.
3. Das Unternehmen des Drittbesitzverschaffens an einer kinderpornographischen Datei erfasst alle mit der Besitzübertragung und -begründung verbundenen Aktivitäten, auch wenn diese sich noch im Versuchsstadium befinden (§ 11 Nr. 6 StGB).
4. Für das Unternehmen des Drittbesitzverschaffens bedeutet es keinen Unterschied, ob der Täter dem Nutzer die Daten etwa per E-Mail mit entsprechendem Anhang übermittelt oder ob er diesem die Möglichkeit des Zugriffs auf diese durch Übermitteln eines anzuklickenden Links verschafft hat.)