Entscheidungsarchiv der letzten sechs Monate

   
 
   

BGH 5 StR 169/09, Beschluss vom 28.01.2010

   

Leitsatz:
Mangelhaft protokolliertes Selbstleseverfahren.

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BGH 5 StR 224/09, Beschluss vom 27.01.2010

   

Leitsatz:
1. Ausnutzen einer Insidertatsache.
2. Bei verbotenen Insidergeschäften stellt der hierdurch erzielte Sondervorteil das Erlangte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB dar.

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BGH 5 StR 432/09, Beschluss vom 27.01.2010

   

Leitsatz:
Eine ausländische Vorverurteilung, die an innerstaatlichen Maßstäben gemessen gesamtstrafenfähig wäre, ist im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel zu berücksichtigen.

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BGH 5 StR 509/09, Beschluss vom 26.01.2010

   

(Der zur Aufklärung einer Straftat notwendige Kostenaufwand steht grundsätzlich in keiner Relation zur Tatschuld.)

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BGH 5 StR 478/09, Beschluss vom 26.01.2010

   

Leitsatz:
Zum Härteausgleich für entgangene Bewährung durch Anwendung des Vollstreckungsmodells.

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BGH 4 StR 93/09, Beschluss vom 14.01.2010

   

(Nach Auffassung des Senats erfüllt das bloße Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten, um mit diesen Daten Kartendubletten herzustellen, nicht den Tatbestand des Ausspähens von Daten. § 202 a Abs. 1 StGB setzt u.a. voraus, dass der Täter sich oder einem anderen den Zugang zu Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft. Der Überwindung einer solchen Zugangssicherung bedarf es aber nicht, wenn diese lediglich ausgelesen werden sollen.)

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BGH 2 StR 439/09, Urteil vom 13.01.2010

   

Leitsatz:
Bei der Verabredung mehrerer Verbrechen gemäß § 30 Abs. 2 StGB richtet sich die Beurteilung der Konkurrenz nach dem Konkurrenzverhältnis der vereinbarten und später zu begehenden Taten.
Veröffentlich in: NJW 2010, S. 623 f.

     
   

BGH 2 StR 447/09, Beschluss vom 13.01.2010

   

(Bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,41 Promille ist regelmäßig die Prüfung einer Aufhebung der Schuldfähigkeit veranlasst.)

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BGH 5 StR 464/09, Beschluss vom 13.01.2010

   

(Anfragebeschluss des Senats, ob bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht hindert.)

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BGH 1 StR 372/09, Urteil vom 13.01.2010

   

(Zu den Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.)

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BGH 3 StR 507/09, Beschluss vom 13.01.2010

   

(1. Einzelfall einer erfolgreichen Besetzungsrüge.
2. Zur Auslegung des § 233 Abs. 1 S. 1 StGB.)

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BGH 1 StR 272/09, Urteil vom 12.01.2010

   

(Fehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich hypothetischer Kausalität bei einem Unterlassungsdelikt - "Eissporthalle Bad Reichenhall".)

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BGH 3 StR 399/09, Urteil vom 17.12.2009

   

(Das Merkmal "Hang" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB verlangt einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt. Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag. Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster" bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand.)

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BGH 1 StR 491/09, Urteil vom 16.12.2009

   

(Einzelfall einer lückenhaften Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell.)

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BGH 2 ARs 424/09, Beschluss vom 16.12.2009

   

Leitsatz:
Die eine Führungsaufsicht nach § 68 f StGB überwachende Strafvollstreckungskammer ist auch für die Nachtragsentscheidungen zuständig, die sich auf Strafaussetzungen zur Bewährung aus anderen Verfahren gegen den Verurteilten beziehen.

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BGH VI ZR 227/08, Urteil vom 15.12.2009

   

Leitsatz:
Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persön-lichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.
Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.

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BGH 4 StR 503/09, Beschluss vom 10.12.2009

   

(Das Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung allein genügt nicht, um eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315c StGB zu begründen. Dass es nur vom Zufall abhing, ob es zu einer kritischen Begegnung mit dem Gegenverkehr kommen würde, genügt für sich genommen nicht, um eine konkrete Gefahr im Sinne des § 315c StGB annehmen zu können.)

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BGH 2 StR 433/09, Beschluss vom 09.12.2009

   

(Die Anrufung des Großen Senats für Strafsachen durch einen anderen Senat hindert diejenigen Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden.)

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BGH 1 StR 167/09, Urteil vom 09.12.2009

   

(1. Allein der Umstand, dass in der Hauptverhandlung angefallene neue Erkenntnisse zum Vortäter des Vortäters - je nach den Umständen des Falles - neue Möglichkeiten der Verteidigung eröffnen können, führt nicht dazu, dass diese neuen Erkenntnisse eine gerichtliche Hinweispflicht auslösen würden.
2. Soweit einzelne eigenständige Urkunden mit einer Verfahrensrüge in das Revisionsverfahren eingeführt worden sind, können sie auch im Rahmen der Sachrüge berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass die einzelnen Urkunden aufgrund einer einheitlichen Anordnung nach § 249 Abs. 2 StPO im Selbstleseverfahren eingeführt worden sind, ändert an deren Eigenständigkeit nichts.)

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BGH 5 StR 482/09, Beschluss vom 09.12.2009

   

(Bei der Auslosung der Reihenfolge der Hilfsschöffen ist der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht dadurch verletzt worden, dass der Aushang, mit dem auf die Sitzung und ihre Öffentlichkeit hingewiesen wurde, versehentlich ein falsches Datum der Sitzung ausweist.)

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BGH 4 ARs 17/09, Beschluss vom 08.12.2009

   

(Antwortbeschluss des 4. Strafsenats auf den Anfragebeschluss des 1. Strafsenats zu den Anforderungen an die Anklageschrift einer Vielzahl gleichgelagerter Serienstraftaten.)

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BGH 1 StR 277/09, Urteil vom 08.12.2009

   

Leitsatz:
Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar.

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BGH 5 StR 433/09, Beschluss vom 08.12.2009

   

Leitsatz:
Härteausgleich für während der Unterbrechung von Untersuchungshaft vollständig vollstreckte Ersatzfreiheitsstrafe bei infolgedessen unterbliebener Gesamtstrafenbildung mit lebenslanger Freiheitsstrafe durch Anrechnung.

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BGH StBSt (R) 2-09, Urteil vom 07.12.2009

   

Leitsatz:
Zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzöge- rung im berufsrechtlichen Verfahren der Steuerberater.

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BGH 3 StR 277/09, Urteil vom 03.12.2009

   

Leitsatz:
1. Der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität führt nicht zu einer Änderung der bisherigen Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB.
2. Verfolgen die Mitglieder einer Gruppierung durch koordiniertes Handeln nicht nur kurzfristig ein gemeinsames Ziel, das über die Begehung der konkreten Straftaten hinausgeht, auf welche die Zwecke oder Tätigkeit der Gruppe gerichtet sind, so belegt dies regelmäßig den für eine Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB notwendigen übergeordneten Gemeinschaftswillen.

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BGH 4 StR 477/09, Beschluss vom 03.12.2009

   

(Zur Abgrenzung von Vollendung und Versuch beim Betrug in Fällen des Selbstbedienungstankens.)

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BGH 3 StR 253/09, Beschluss vom 03.12.2009

   

(Bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktserie ist die Frage der Konkurrenz für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen. Wenn ein Mittäter seinen mehrere Einzeldelikte umfassenden Tatbeitrag bereits im Vorfeld erbracht hat, so verletzt er den Tatbestand zwar nicht nur einmal; indes werden ihm die Einzeltaten der Mittäter nicht in Tatmehrheit, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zugerechnet.)

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BGH 2 StR 363/09, Urteil vom 02.12.2009

   

(Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsachen abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihnen keine Bedeutung beimisst. Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte. Ein Beruhen des Urteils auf der unzulänglichen Ablehnung eines Beweisantrags kann ausgeschlossen werden, wenn die Gründe der Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung auf der Hand lagen, so dass der Antragsteller im Bilde war und in seiner Prozessführung nicht beeinträchtigt wurde.)

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BGH 3 StR 479/09, Beschluss vom 01.12.2009

   

(Zu den Voraussetzungen des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB.)

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BGH 2 StR 104/09, Urteil vom 27.11.2009

   

Leitsatz:
Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB.

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BGH 5 StR 91/09, Beschluss vom 26.11.2009

   

(Der Kausalzusammenhang zwischen Vortat und Ersatzgegenstand i.S.d. Tatbestandsmerkmals "herrühren" im § 261 StGB stellt jedenfalls dann die erforderliche Verbindung für das Fortwirken der Kontamination dar, wenn das Surrogat einer unmittelbaren Beziehung zum Vortäter entstammt.)

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BGH 2 ARs 455/09, Beschluss vom 25.11.2009

   

(Antwort des 2. Senats auf Anfragebeschluss des 1. Senats zu den Anforderungen an dne konkreten Anklagesatz.)

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BGH 2 StR 465/09, Beschluss vom 25.11.2009

   

(Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung sind die Einzelstrafen aus einbeziehungsfähigen früheren Entscheidungen einzubeziehen, frühere Gesamtstrafen sind ggf. aufzulösen.)

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BGH 5 StR 448/09, Beschluss vom 24.11.2009

   

(Einzelfall einer fehlerhaften Beweiswürdigung: Bei einer Häufung von - wenn auch jeweils für sich erklärbaren - Fragwürdigkeiten können in der gebotenen Gesamtschau Zweifel an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs entstehen.)

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BGH 4 ARs 18/09, Beschluss vom 24.11.2009

   

(Antwort des 4. Strafsenats auf den Anfragebeschluss des zu § 357 Satz 1 StPO.)

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BGH 4 StR 524/09, Beschluss vom 24.11.2009

   

(1. Zwar genügen für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit i.S.d. § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BtmG auch laufend erwartete Nebeneinnahmen, soweit sie von einigem Gewicht sind. Nur geringfügige Entgelte reichen indessen nicht aus.
2. Zur Vollendung der Nötigung, wenn das abgenötigte Verhalten in einem Unterlassen besteht.)

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BGH 1 StR 520/09, Beschluss vom 24.11.2009

   

(Ein Verteidiger kann grundsätzlich Zeuge sein, und zwar auch in dem Verfahren, in dem er den Angeklagten verteidigt.)

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BGH 2 StR 430/09, Urteil vom 24.11.2009

   

(Zur Feststellung der Nachteilsabsicht des § 274 StGB ist nicht die Vorstellung des Täters, dass die Verwendung der Urkunde die unterdrückt wird, unmittelbar bevorstehe oder jedenfalls in absehbarer Zeit zu erwarten sei, erforderlich. Es genügt vielmehr, wenn er weiß, dass der Urkunde eine potentielle Beweisbedeutung innewohnt, die sich jederzeit realisieren kann, und es ihm auf die Beeinträchtigung eines sich darauf beziehenden Beweisführungsrechts ankommt oder er dies als notwendige Folge seines Handelns hinnimmt.)

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BGH 3 StR 327/09, Beschluss vom 24.11.2009

   

(Für die Bundeszuständigkeit unter dem Gesichtspunkt des Staatsschutzes nach § 120 Abs. 2 Nr. 3 GVG ist erforderlich, dass die Belange des Bundes auf dem Gebiet der inneren Sicherheit in vergleichbar schwerer Weise berührt werden, wie dies bei den anderen in § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 4 GVG genannten Straftaten der Fall ist, die der Ahndung durch die Bundesjustiz unterstellt sind.)

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BGH 3 StR 244/09, Beschluss vom 19.11.2009

   

Leitsatz:
1. Beharrliches Handeln im Sinne des § 238 setzt wiederholtes Tätigwerden voraus. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Täter aus Missachtung des entgegenstehenden Willens oder aus Gleichgültigkeit gegenüber den Wünschen des Opfers in der Absicht handelt, sich auch in Zukunft entsprechend zu verhalten. Eine in jedem Einzelfall Gültigkeit beanspruchende, zur Begründung der Beharrlichkeit erforderliche (Mindest-) Anzahl von Angriffen des Täters kann nicht festgelegt werden.
2. Die Lebensgestaltung des Opfers wird schwerwiegend beeinträchtigt, wenn es zu einem Verhalten veranlasst wird, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte und das zu gravierenden, ernst zu nehmenden Folgen führt, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen.
3. § 238 StGB ist kein Dauerdelikt. Einzelne Handlungen des Täters, die erst in ihrer Gesamtheit zu der erforderlichen Beeinträchtigung des Opfers führen, werden jedoch zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst, wenn sie einen ausreichenden räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufweisen und von einem fortbestehenden einheitlichen Willen des Täters getragen sind.

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BGH 4 StR 276/09, Beschluss vom 19.11.2009

   

(Einzelfall einer erfolgreichen Rüge der Verletzung der §§ 230 Abs. 1, 231 Abs. 2 StPO.)

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BGH 3 ARs 16/09, Beschluss vom 17.11.2009

   

(Anfragebeschluss des 3. Senats zur Anfrage des 1. Senats zu den Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 StPO in Verfahren wegen massenweise und gleichförmig begangener Vermögensdelikte.)

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BGH 4 StR 375/09, Beschluss vom 17.11.2009

   

(Der Senat lässt offen, ob er der Auffassung des 5. Strafsenats folgt, wonach sich die Anforderungen an die Konkretisierung der Beweisanträge mit fortschreitender Beweisaufnahme erhöhen, in dieser Allgemeinheit zu folgen vermöchte. Jedenfalls darf der Tatrichter die Beweiswürdigung nicht in einer Weise vorwegnehmen, dass er die Beweiserheblichkeit mit der Begründung verneint, das Gegenteil sei bereits erwiesen, auch wenn der Zeuge die Behauptung bestätigen sollte.)

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BGH 3 StR 455/09, Beschluss vom 17.11.2009

   

(Wer als Beifahrer bei einem Btm-Transport erst während der Fahrt von deren Zweck erfährt, macht sich, wenn er lediglich passiv weiter mitfährt, nicht strafbar.)

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BGH 4 StR 275/09, Urteil vom 12.11.2009

   

(1. Dass ein Richter eine unzutreffende Rechtsmeinung geäußert hat, rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme der Befangenheit. Verfahrensverstöße, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen, stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar.
2. Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden kann sich auch nicht daraus ergeben, dass er dem Zeugen nicht die Hinzuziehung seines Verteidigers als Zeugenbeistand ermöglicht hat.)

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BGH 5 StR 530/08, Urteil vom 11.11.2009

   

Leitsatz:
Erfolgt nach Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung gemäß § 247 StPO in andauernder Abwesenheit des Angeklagten eine förmliche Augenscheinseinnahme, so ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht erfüllt, wenn dem Angeklagten das in seiner Abwesenheit in Augenschein genommene Objekt bei seiner Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO gezeigt wird (im Anschluss an BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1 unter Aufgabe entgegen-stehender Senatsrechtsprechung, BGHR StPO § 247 Abwe-senheit 5).

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BGH 5 StR 460/08, Beschluss vom 11.11.2009

   

(Anfragebeschluss zur Klärung der folgenden Rechtsfrage: Begründet die fortdauernde Abwesenheit des nach § 247 StPO während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO?)

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BGH 1 StR 162/09, Beschluss vom 10.11.2009

   

(Eine rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages im Urteil führt dann nicht zur Urteilsaufhebung, wenn der Antrag vom Tatgericht mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die zutreffenden Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht - aufgrund des Urteilsinhalts - nachgebracht oder ergänzt werden können (BGH NStZ 1998, 98; 2008, 116). Für den Fall der Nichtbescheidung eines Hilfsbeweisantrags kann nichts anderes gelten, wenn die Gründe für die Ablehnung vom Revisionsgericht ergänzt werden können.)

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BGH 4 StR 443/09, Beschluss vom 10.11.2009

   

(Zur Verfallsanordnung, wenn der Verletzte hinsichtlich eines Teils seines Schadens befriedigt ist, ihm darüber hinaus "aus der Tat" aber noch weiter gehende Ansprüche erwachsen sind.)

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BGH 4 StR 194/09, Beschluss vom 10.11.2009

   

(Ein Nachteil i.S.d. § 266 StGB scheidet bei Provisions- oder Schmiergeldzahlungen aus, wenn der ausgehandelte Pauschalpreis der Leistung die Mindestsätze einer Gebührenordnung - hier: der HOAI - unterschritt oder deren Mindestsätzen jedenfalls entsprach.)

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BGH 1 StR 283/09, Beschluss vom 10.11.2009

   

(1. Zu den methodischen Grundlagen einer Schätzung insbesondere von Bemessungsgrundlagen bei der Berechnung hinterzogener Lohnsteuer und vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.
2. Sind Umstände festgestellt anhand derer es möglich erscheint, die Höhe der gezahlten Schwarzlöhne tatsachenfundiert zu berechnen, so liegen die Voraussetzungen für eine Schätzung der Schwarzlohnsumme nicht vor.
3. Zur Ermittlung der Schwarzlohnsumme, wenn ein Unternehmer lediglich teilweise Schwarzlohnzahlungen leistet.
4. Auch bei den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung i.S.v. § 150 Abs. 1 SGB VII handelt es sich um Arbeitergeberbeiträge zur Sozialversicherung.
5. Eine bewusste und nachhaltige Manipulation von Lohnunterlagen - unter Verstoß gegen gesetzliche Aufzeichnungspflichten - zum Zwecke der Verschleierung von Schwarzarbeit mag zwar zumeist das benannte Regelbeispiel nicht erfüllen (vgl. BGH StV 2005, 213), legt aber gleichwohl bei unternehmerischer Tätigkeit mit namhaften Hinterziehungsbeträgen die Annahme eines unbenannten Regelbeispiels des besondes schweren Falles dar.)

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BGH 5 StR 136/09, Beschluss vom 09.11.2009

   

(Zur Straflosigkeit des Subventionsbetruges gem. § 264 Abs. 5 StGB.)

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BGH 3 StR 428/09, Beschluss vom 05.11.2009

   

(Zwar ist gemäß § 403 StPO auch der Erbe des Verletzten berechtigt, einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Adhäsionsverfahren geltend zu machen. Zum Nachweis der Erbfolge ist es jedoch erforderlich, dass er einen Erbschein vorlegt.)

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BGH 2 StR 324/09, Beschluss vom 05.11.2009

   

(Unzulässigkeit der Revision mangels eines den Anforderungen des § 344 Abs. 1 StPO genügenden Revisionsantrags.)

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BGH 4 StR 239/09, Urteil vom 29.10.2009

   

(Sinn und Zweck der Straftatbestände des § 261 Abs. 2 StGB ist es, den Vortäter dadurch gegenüber der Umwelt zu isolieren, dass der aus einer der in Abs. 1 Satz 2 dieser Vorschrift genannten Straftaten herrührende Gegenstand „praktisch verkehrsunfähig“ gemacht werden soll (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 27). Wird dem Vortäter ein solcher Gegenstand (gewaltsam) weggenommen, fehlt es am inneren Zusammenhang mit der Ächtung des Tatobjekts und dem Isolierungszweck des § 261 Abs. 2 StGB (vgl. Stree in Schön-ke/Schröder StGB 27. Aufl. § 261 Rdn. 13). Demgemäß ist der Raub eines solchen Gegenstandes kein Sichverschaffen im Sinne der Nr. 1 dieser Vorschrift (BVerfG NJW 2004, 1305, 1306; vgl. Fischer StGB 56. Aufl. § 261 Rdn. 24 m.w.N.). Für das Verwahren und Verwenden eines dem Vortäter geraubten Gegenstandes kann nichts anderes gelten.)

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BGH 4 StR 97/09, Urteil vom 29.10.2009

   

(Da die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechenstatbestand die Schwere des Unwerturteils indiziert und eine Verurteilung kraft Gesetzes (§ 24 Abs. 1 DRiG) zur Beendigung des Richterverhältnisses führt, ist es mit dieser gesetzlichen Zweckbestimmung nicht zu vereinbaren, jede unrichtige Rechtsanwendung und jeden Ermessensfehler in den Schutzbereich dieser Norm einzubeziehen. Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich bewusst und in schwer wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt.)

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BGH 3 StR 141/09, Beschluss vom 29.10.2009

   

(Verweist das Berufungsgericht in Fällen, in denen das zuerst mit der Sache befasste Gericht seine sachliche Zuständigkeit überschritten hat, die Sache an das zuständige Gericht, so führt dies zwangsläufig zum Fortfall des mit der Berufung angefochtenen Urteils, weil in ein und demselben Verfahren nur Raum für ein Urteil erster Instanz ist. Diese Grundsätze gelten über den Wortlaut des § 328 Abs. 2 StPO hinaus auch dann, wenn sich erst im Laufe des Berufungsverfahrens herausstellt, dass die Zuständigkeit des Amtsgerichts nicht besteht oder bestanden hat; maßgeblich ist die objektive Rechtslage im Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung.)

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BGH 5 ARs 53/09, Beschluss vom 28.10.2009

   

(Antwort des 5. Strafsenats zum Anfragebeschluss des 1. Strafsenats zu den Anforderungen an die Anklage aus § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO.)

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BGH 5 StR 171/09, Beschluss vom 28.10.2009

   

(Eine maßgeblich aus Tabellen bestehende Sachverhaltsdarstellung kann jedenfalls dann eine revisionsgerichtliche Nachprüfung vereiteln und dasher zu Aufhebung führen, wenn eine Vielzahl von Einzelfällen weder chronologisch geordnet noch nummeriert dargestellt werden; das gilt insbesondere, wenn einige Taten zwischenzeitlich nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden sind und ein Abgleich mit der Anklageschrift nicht mehr ohne weiteres möglich ist.)

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BGH 5 StR 443/09, Beschluss vom 28.10.2009

   

(Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass in einer größeren Cannabisplantage stets eine Überwachung des Verantwortlichen stattfindet.)

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BGH 1 StR 205/09, Urteil vom 28.10.2009

   

Leitsatz:
Zur Frage, inwieweit zur Beurteilung der Umgrenzungsfunkti-on der Anklage auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlun-gen zur Prüfung der Frage zurückgegriffen werden kann, ge-gen welchen von mehreren Angeklagten sich ein bestimmter Vorwurf richtet.

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BGH 5 StR 296/09, Urteil vom 27.10.2009

   

Leitsatz:
Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB (im Anschluss an BGHSt 52, 205).
Veröffentlicht in: NJW 2010, S. 245 ff.

     
   

BGH 3 StR 404/09, Beschluss vom 27.10.2009

   

(§ 354 abs. 1a StPO gilt zwar grundsätzlich auch bei der Prüfung der Angemessenheit einer Jugendstrafe (vgl. BGH NStZ 2006, 587 f.); allerdings ist insoweit aufgrund der Besonderheiten bei der Zumessung einer jugendrechtlichen Sanktion eine gewisse Zurückhaltung des Revisionsgerichts geboten.)

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BGH 2 StR 205/09, Urteil vom 14.10.2009

   

Leitsatz:
Aus §§ 80 a, 246 a StPO oder aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen ergibt sich keine selbständige Verpflichtung des Gerichts, in Fällen der möglichen Anordnung einer Maßregel gem. § 66 StGB von dem zu vernehmenden Sachverständigen stets die Vorlage eines vorbereitenden schriftlichen Gutachtens zu verlangen.
Veröffentlicht in: NJW 2010, S. 308 ff.

     
   

BGH 5 StR 347/09, Beschluss vom 13.10.2009

   

(Einzelfall der Überprüfung der Angemessenheit einer Strafe trotz rechtsfehlerhafter Strafrahmenbestimmung.)

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BGH 5 ARs 57/09, Beschluss vom 13.10.2009

   

(Antwort des 5. Senats auf den Anfragebeschluss des 2. Senats zur Anwendbarkeit des § 357 S. 1 StPO, wenn sich die vom Tatrichter festgestellte voraussichtliche (d. h. voraussichtlich erforderliche) Dauer der Unterbringung nach § 64 StGB auch für den Mitangeklagten aus den Urteilsgründen ergibt und der Tatrichter bei dem Mitangeklagten ebenso wie beim Revisionsführer sich bei der Bemessung des vorab zu vollstreckenden Teils der Freiheitsstrafe entgegen § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB nicht am Halbstrafenzeitpunkt orientiert hat.)

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BGH 1 StR 320/09, Beschluss vom 07.10.2009

   

(Auch in Fällen teilweiser Schwarzlohnzahlungen findet die Fiktion des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV Anwendung.)

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BVerfG 2 BvR 2580/08, Beschluss vom 06.10.2009

   

(Die "Fristenlösung" im Beweisantragsrecht (BGHSt 52, 355) ist nicht verfassungswidrig.)

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BGH 3 StR 373/09, Beschluss vom 06.10.2009

   

(Sind an einer Deliktsserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, so ist die Frage, ob die einzelnen Straftaten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden; maßgeblich ist dabei der Umfang seines Tatbeitrages bzw. seiner Tatbeiträge. Erfüllt ein Mittäter hinsichtlich aller oder einzelner Taten der Serie sämtliche Tatbestandsmerkmale in eigener Person oder leistet er für alle oder einige Einzeltaten zumindest einen individuellen, nur je diese fördernden Tatbeitrag, so sind ihm diese Taten - soweit nicht natürliche Handlungseinheit vorliegt - als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen. Allein die organisatorische Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen ist nicht geeignet, diese Einzeldelikte der Tatserie rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen.)

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BGH 2 StR 323/09, Beschluss vom 30.09.2009

   

(Zur Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG auch bei schwerwiegenden Betäubungsmittelstraftaten.)

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BGH 1 StR 376/09, Beschluss vom 29.09.2009

   

Leitsatz:
Der nach einer Verständigung wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht führt - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbei (BGH - GS - BGHSt 50, 40). Der durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2353) eingeführte § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO - wonach ein Rechtsmittelverzicht ausgeschlossen ist, wenn dem Urteil eine Verständigung nach § 257c StPO vorausgegangen ist - beseitigt die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits eingetretene Rechtskraft nicht.
Veröffentlicht in: NJW 2010, S. 310

     
   

BGH 4 StR 348/09, Beschluss vom 29.09.2009

   

(Ist eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verhängt, "soll" das Gericht bestimmen, dass ein Teil der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen ist (§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB), es sei denn, eine andere Entscheidung lässt die Erreichung des Therapieerfolgs aus gewichtigen Gründen des Einzelfalles eher erwarten. Liegen solche Gründe nicht vor, so hat der Tatrichter im Erkenntnisverfahren bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe keinen Beurteilungsspielraum mehr.)

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BGH 1 StR 426/09, Beschluss vom 29.09.2009

   

Leitsatz:
Täter des § 174c Abs. 2 StGB kann nur sein, wer zum Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" berechtigt ist und sich bei der Behandlung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren bedient.
Veröffentlicht in: NJW 2010, S. 453 f.

     
   

BGH 3 StR 350/09, Beschluss vom 24.09.2009

   

(§ 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG enthält einen Ausnahmetatbestand. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat, ist deshalb ein strenger Maßstab anzulegen.)

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BGH 3 StR 188/09, Urteil vom 24.09.2009

   

(Bei der Anordnung des Wertersatzverfalls hat das Gericht festzustellen, ob der Wert des aus den Betäubungsmittelstraftaten Erlangten im Vermögen des Angeklagten noch vorhanden ist, und zu prüfen, ob in Ansehung der Härtevorschrift des § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB die Anordnung nach seinem Ermessen ganz oder zum Teil unterbleiben kann.)

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BGH 3 StR 280/09, Beschluss vom 24.09.2009

   

(Der Senat neigt entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung zu, dass die Abgabe der unterhalb des Grenzwerts zur nicht geringen Menge liegenden Betäubungsmittel - wie das Handeltreiben - zu dem Delikt der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit steht.)

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BGH 2 StR 305/09, Beschluss vom 23.09.2009

   

(Anfragenbeschluss zur Frage, ob die Aufhebung eines Urteils wegen eines Rechtsfehlers bei der Anwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB i.d.F. des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327) auf einen nicht revidierenden Mitangeklagten gemäß § 357 Satz 1 StPO zu erstrecken ist, wenn sich die vom Tatrichter festgestellte voraussichtliche Dauer der Unterbringung nach § 64 StGB auch für den Mitangeklagten aus den Urteilsgründen ergibt und der Tatrichter bei dem Mitangeklagten ebenso wie beim Revisionsführer sich bei der Bemessung des vorab zu vollstreckenden Teils der Freiheitsstrafe entgegen § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB nicht am Halbstrafenzeitpunkt orientiert hat.)

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BGH 3 StR 383/09, Beschluss vom 22.09.2009

   

(Die Vorschrift des § 6 Nr. 5 StGB, nach der für den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln das Weltrechtsprinzip gilt, erfasst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht deren Besitz.)

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BGH 4 StR 292/09, Beschluss vom 22.09.2009

   

(Zur Kompensation überlanger Verfahrensdauer nach einer erfolgreichen Revision.)

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BGH 5 StR 363/09, Beschluss vom 22.09.2009

   

(Zur Kompensation einer Verletzung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK neben einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK.)

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BGH 4 StR 382/09, Beschluss vom 22.09.2009

   

(Verwendung einer ''Waffe im nicht-technischen Sinn" bleibt in ihrem Unrechtsgehalt und der Gefährlichkeit der Handlung regelmäßig nicht hinter den von § 121 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB unter Zugrundelegung des engeren Waffenbegriffs erfassten Fällen zurück.)

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BGH StB 28/09, Beschluss vom 22.09.2009

   

(Die Frage, ob und in welchem Umfang einem von einer heimlichen Ermittlungsmaßnahme im Sinne des § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO Betroffenen Akteneinsicht zur Vorbereitung und Begründung seines Antrags auf nachträglichen Rechtsschutz nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO zu gewähren ist, richtet sich, sofern der Betroffene nicht zugleich eine Stellung als Verfahrensbeteiligter im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren hat und sich aufgrund dieser Funktion auf ein spezielles Akteneinsichtsrecht berufen kann, nach den Grundsätzen der §§ 475 ff. StPO.)

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BGH StB 38/09, Beschluss vom 22.09.2009

   

(Im Rechtsbehelfsverfahren nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO richtet sich der Umfang des Akteneinsichtsrechts einer Person, die nicht am Ermittlungs- bzw. Strafverfahren im engeren Sinn beteiligt, sondern zufällig als Gesprächspartner von der heimlichen Überwachung der Telekommunikation betroffen ist, im Grundsatz nach §§ 475 ff. StPO mit der Einschränkung, dass bei Anwendung dieser Vorschriften in geeigneter Weise dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) Rechnung zu tragen ist.)

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BGH 4 StR 174/09, Urteil vom 17.09.2009

   

(Ein Erfahrungssatz, dass bei nach demselben Verhaltensmuster verlaufenden Betäubungsmittelgeschäften desselben Zwischenhändlers mit jeweils demselben Abnehmer, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen, die vom Zwischenhändler weiterveräußerten Betäubungsmittel stets aus derselben Quelle stammen, besteht nicht.)

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BGH 5 StR 521/08, Urteil vom 17.09.2009

   

Leitsatz:
1. Zur Untreuestrafbarkeit von Zuwendungen an Betriebsräte.
2. Ist eine Aktiengesellschaft strafantragsberechtigter Unternehmer im Sinne des § 119 Abs. 2 BetrVG, ist eine Vertretung im Willen durch Prokuristen ausgeschlossen.
Veröffentlich in: NJW 2010, 92 ff.

     
   

BGH 2 StR 288/09, Beschluss vom 16.09.2009

   

(Der Umstand, dass der Angeklagte entschlossen ist, an einer Entziehungsbehandlung nicht mitzuwirken, weil er sich einem Entziehungszwang nicht aussetzen will, steht einer Anordnung nach § 64 StGB nicht grundsätzlich entgegen [vgl. hierzu Fischer StGB 56. Aufl. § 64 Rdn. 20 m.w.N.]. Ein bloßer Hinweis auf eine Therapieunwilligkeit des Angeklagten in den Urteilsgründen belegt daher das Fehlen der Erfolgsaussicht nicht.)

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BGH 2 StR 259/09, Beschluss vom 16.09.2009

   

(Nicht jede Abweichung des tatsächlichen Geschehens von dem vereinbarten Tatplan bzw. den Vorstellungen des Mittäters begründet die Annahme eines Exzesses. Differenzen, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, und solche, bei denen die verabredete Tatausführung durch eine in ihrer Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird, werden in der Regel vom Willen des Beteiligten umfasst, auch wenn er sie sich nicht so vorgestellt hat.)

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BGH 5 StR 207/09, Urteil vom 03.09.2009

   

(§ 73d StGB erweitert die Zugriffsmöglichkeit über das aus verfahrensgegenständlichen Taten Erlangte hinaus auf sonstige Vermögenswerte deliktischer Herkunft. Die betreffenden Taten müssen dabei weder Gegenstand der Anklage noch bewiesen sein; es genügt, wenn das Gericht von der Herkunft des Erlangten aus (irgendwelchen) rechtswidrigen Taten überzeugt ist)

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BGH 5 StR 311/09, Beschluss vom 02.09.2009

   

(Der zugleich mit der Eröffnungsentscheidung an den Sachverständigen erteilte Auftrag "auch zur Frage der Sicherungsverwahrung Stellung zu nehmen" genügt nicht der Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO.)

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BGH 1 StR 260/09, Beschluss vom 02.09.2009

   

(Anfragebeschluss hinsichtlich der Anforderungen an die Konkretheit des Anklagesatzes bei zahlreichen Vermögensdelikten, die einem einheitlichen modus operandi folgen.)

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BGH 5 StR 266/09, Beschluss vom 02.09.2009

   

Leitsatz:
1. Der Annahme einer Beihilfe (§ 27 StGB) zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch tätige Hilfeleistung steht es nicht entgegen, dass der Haupttäter auch ungeachtet der Hilfeleistung zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts entschlossen ist.
2. Die Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 in Verbindung mit § 78 Abs. 7 Satz 1, 2, Abs. 6 AufenthG, auch in Verbindung mit § 63 Abs. 5 AsylVfG, ist hinsichtlich der Personalangaben jedenfalls dann keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 271 StGB, wenn die Verwaltungsbehörde den Hinweis in die Urkunde aufnimmt, dass die Personalangaben auf den eigenen Angaben des Ausländers beruhen (§ 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG).
3. Die Sonderregelung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG konsumiert den allgemeinen Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1, 2 StGB).
Veröffentlicht in: NJW 2010, S. 248 f.

     
   

BGH 1 StR 301/09, Beschluss vom 01.09.2009

   

(Der Senat neigt dazu, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit eines Vertreters wegen Bankrotts abzuweichen und die Abgrenzung zwischen den Insolvenzdelikten der §§ 283 ff. StGB und insbesondere der Untreue nach § 266 StGB, aber auch den Eigentumsdelikten gemäß §§ 242, 246 StGB nicht mehr nach der Interessenformel vorzunehmen.)

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BGH 3 StR 601/08, Beschluss vom 01.09.2009

   

Leitsatz:
Der Täter handelt nicht gewerbsmäßig im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB, wenn er sich eine Falschgeldmenge in einem Akt verschafft hat und seine Absicht lediglich darauf gerichtet ist, die falschen Banknoten in mehreren Teilmengen in Verkehr zu bringen.

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BGH 3 StR 178/09, Beschluss vom 01.09.2009

   

(Voraussetzung für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, dass die später abzuurteilenden Taten "vor der früheren Verurteilung" begangen worden sind. Für die Auslegung der Worte "vor der früheren Verurteilung" begangen kommt es auf die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage an.)

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BGH 3 StR 250/09, Urteil vom 27.08.2009

   

Leitsatz:
Die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch erfasst grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung.
Veröffentlicht in: NJW 2009, S. 3734

     
   

BGH 2 ARs 363/09, Beschluss vom 26.08.2009

   

(Allein dienstliche Beziehungen der Richter zu dem Beschuldigten lassen keine Voreingenommenheit besorgen.)

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BGH 4 ARs 7/09, Beschluss vom 25.08.2009

   

(Der 4. Strafsenat hält an seiner, der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats widersprechenden Rechtsprechung fest, wonach der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vorliegt, wenn eine Augenscheinseinnahme anlässlich einer Zeugenvernehmung unter Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung durchgeführt und nach Wiederzulassung des Angeklagten in seiner Anwesenheit nicht wiederholt wurde. Diese Rechsprechung des 4. Strafsenats steht der beabsichtigten Verwerfung der Revision im vorliegenden Fall jedoch mangels Entscheidungserheblichkeit nicht entgegen.)

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BGH 4 ARs 6/09, Beschluss vom 25.08.2009

   

(Antwort des 4. Strafsenats auf den Anfragebeschluss des 5. Senats zu § 247 StPO.)

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BGH 1 StR 206/09, Beschluss vom 19.08.2009

   

Leitsatz:
Die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG vorge-sehenen Nachweispflichten (§§ 8 ff. UStDV) ist keine materiellrechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung (Aufgabe von BGHSt 31, 248).
Veröffentlich in: NJW 2009, S. 3383

     
   

BGH 1 StR 314/09, Beschluss vom 19.08.2009

   

(Zur Bestimmung des Steuerschadens bei der Verkürzung von Einfuhrabgaben und damit verbundener Steuerhehlerei.)

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BGH 3 StR 552/08, Urteil vom 14.08.2009

   

Leitsatz:

I. StPO § 100 c Abs. 4, 5, 6, § 100 d Abs. 5 Nr. 3
1. Die Verwendungsregelung des § 100 d Abs. 5 Nr. 3 StPO setzt grundsätzlich voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden.
2. Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den sog. relativen Beweisverwertungsverboten, nach denen nicht jeder Verstoß bei der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der so erlangten Erkenntnisse führt, gelten auch für die in neuerer Zeit vermehrt in die Strafprozessordnung eingeführten Verwendungsregelungen bzw. Verwendungsbeschränkungen.
3. Zur Verwendbarkeit von Daten im Strafverfahren, die durch eine akustische Wohnraumüberwachung auf der Grundlage einer polizeirechtlichen Ermächtigung zur Gefahrenabwehr gewonnen worden sind, welche noch keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung enthielt.
4. Der Begriff "verwertbare Daten" in § 100 d Abs. 5 Nr. 3 StPO bezieht sich auf die gesetzlichen Beweisverwertungsverbote in § 100 c Abs. 5 und 6 StPO sowie auf das Beweiserhebungsverbot aus § 100 c Abs. 4 StPO.
5. Werden durch eine Wohnraumüberwachungsmaßnahme Gespräche eines nach § 52 StPO Zeugnisverweigerungsberechtigten aufgezeichnet, so richtet sich die Verwertbarkeit dieser Gesprächsinhalte stets nach der Vorschrift des § 100 c Abs. 6 StPO. Für eine isolierte Anwendung des § 52 StPO ist daneben kein Raum.

II. StGB §§ 129, 129 a, 129 b
1. Zur Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wenn sich der Täter ausschließlich im Inland aufgehalten hat.
2. Das Unterstützen einer Vereinigung umfasst regelmäßig auch Sachverhalte, die ansonsten materiellrechtlich als Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung zu bewerten wären.

III. StGB § 263
Mit dem Abschluss des Lebensversicherungsvertrags ist der Eingehungsbetrug vollendet, wenn der Versicherungsnehmer darüber getäuscht hat, dass er den Versicherungsfall fingieren will, um die Versicherungssumme geltend machen zu lassen.
Veröffentlicht in: NJW 2009, S. 3448 ff.

     
   

BGH 3 StR 224/09, Urteil vom 13.08.2009

   

(Der Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter einen Dritten ernsthaft verpflichtet hat, ihm die zur Veräußerung bestimmten Betäubungsmittel zu liefern.)

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BGH 3 StR 226/09, Beschluss vom 13.08.2009

   

(Übt der Täter die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums aus, so führt er sie. Eine Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichten Besitzes der Waffe kommt nur in Betracht, wenn festgestellt ist, dass der Täter die tatsächliche Gewalt über sie auch innerhalb der bezeichneten Örtlichkeiten ausgeübt hat. Daran fehlt es hier.)

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BGH 3 StR 576/08, Urteil vom 13.08.2009

   

(Zur Frage vorsätzlichen Handelns bei der Untreue durch eine pflichtwidrige Kreditvergabe.)

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BGH 3 StR 168/09, Beschluss vom 13.08.2009

   

(Die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen kann nicht daraus hergeleitet werden, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen und erst in der Hauptverhandlung seine entlastenden Angaben gemacht hat.)

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BGH 3 StR 255/09, Beschluss vom 13.08.2009

   

(Einzelfall einer fehlerhaften bestimmten Anrechnung von Auslieferungshaft.)

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BGH 3 StR 228/09, Urteil vom 13.08.2009

   

Leitsatz:
1. Der in eine andere Sprache übersetzte Leitspruch einer ehemaligen national-sozialistischen Organisation ist kein Kennzeichen, das der Originalparole im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB zum Verwechseln ähnlich ist.
2. Der Name einer Vereinigung oder Organisation nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB ist als solcher kein Kennzeichen im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 1 StGB.
Veröffentlicht in: NJW 2010, S. 163 ff.

     
   

BGH 1 StR 162/08, Beschluss vom 13.08.2009

   

( 1. Die Unkenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen (Erschöpfung des Rechtswegs) für eine auf die Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschl. vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05; entsprechend früher schon zu § 33a StPO vgl. Sperlich in Umbach/Clemens/Dollinger BVerfGG 2. Aufl. § 90 Rdn. 115 m.w.N.) geschah, stellt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO dar.
2. Zwar sind im Strafverfahren schwerwiegende Verteidigerfehler, wie etwa die Unkenntnis von der Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels, die zur Fristversäumung führen, dem Beschuldigten in aller Regel nicht zuzurechnen, denn er ist meist nicht in der Lage, die Rechtskenntnisse des Verteidigers ein-zuschätzen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Januar 1997 - 4 StR 612/96 - [= BGHSt 42, 365]; vom 26. Juli 1994 - 1 StR 338/94; vom 31. Oktober 1995 - 3 StR 456/95 - [= BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 9]). Dies gilt jedoch nach Auffassung des Senats bei der Frage, ob die Versäumung der Wochenfrist des § 356a Satz 2 StPO unverschuldet war, entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG nicht.)

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BGH 3 StR 175/09, Beschluss vom 11.08.2009

   

(Zur Strafzumessungskompetenz des Revisionsgerichts nach § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO.)

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BGH 3 StR 547/08, Beschluss vom 06.08.2009

   

(Einzelfall einer rechtsfehlerhaften Beurlaubung des Angeklagten während einzelner Teil der Verhandlung.)

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BGH 5 StR 248/09, Beschluss vom 05.08.2009

   

(1. Von dem in § 6a Abs. 1 AMG verwendeten Merkmal "im Sport" wird entsprechend dem Willen des Gesetzgebers auch "Bodybuilding" erfasst, ohne dass es darauf ankommt, ob die erstrebte Leistungssteigerung auf Aktivitäten im Wettkampf, im Training oder in der Freizeit gerichtet ist.
2. § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BtMG erfordert die Gesundheitsgefährdung mehrerer Personen. Allein die Möglichkeit einer durch die Aufnahme des Rauschmittels verursachten Intoxikationspsychose und die Befürchtung eines durch den Konsum mitbedingten Verharrens in der Sucht bei einem bereits schwer von Heroin und Benzodiazepinen Abhängigen reichen für die Anwendung des Regelbeispiels nicht aus. Erforderlich sind Gefährdungen, die über die mit der Rauschmitteleinnahme typischerweise verbundenen hinausreichen, andernfalls jede oder nahezu jede Abgabe von Betäubungsmitteln an mindestens zwei Personen zur Anwendung des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BtMG führen müsste. Die konkrete Gefahr, über die genannten Folgen hinaus geschädigt zu werden, bedarf tatgerichtlicher Feststellung.)

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BGH 3 StR 174/09, Beschluss vom 04.08.2009

   

(Einzelfall einer erfolgreichen Besetzungsrüge bei Umverteilung von Geschäftsaufgaben auf eine Hilfsstrafkammer).

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BGH StB 32/09, Beschluss vom 04.08.2009

   

(Die Beantwortung einer Frage, die nach der Beurteilung des erkennenden Gerichts den Ausgang des Strafverfahrens nicht mehr beeinflussen kann, darf nicht durch Beugehaft erzwungen werden. In einem solchen Fall ist das in § 70 Abs. 2 StPO eingeräumte Ermessen auf Null reduziert.)

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BGH 5 StR 253/09, Beschluss vom 04.08.2009

   

(Maßgeblich für die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ist nicht, ob die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von einer Justizbehörde, sondern ob sie von einer staatlichen Stelle zu verantworten ist.)

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BGH 4 StR 171/09, Beschluss vom 04.08.2009

   

(Steht einem Zeugen ein Weigerungsrecht nach den §§ 52 ff. StPO zu, darf sein Zeugnis nicht gemäß § 70 StPO erzwungen werden. Dies gilt aber auch für einen gemäß § 19 StGB schuldunfähigen kindlichen Zeugen, dem kein umfassendes Weigerungsrecht gemäß §§ 52 ff. StPO zusteht.)

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BGH 2 StR 95/09, Beschluss vom 31.07.2009

   

Leitsatz:
1. Zur Pflichtwidrigkeit bei Untreuehandlungen zu Lasten konzernintegrierter GmbHs bei Zustimmung der Alleingesellschafterin.
2. Anforderungen an die Feststellungen zur vermögensschädigenden Überschuldung konzernabhängiger Gesellschaften durch Darlehensgewährung bei zentralem Cash-Management.
Veröffentlicht in: NJW 2009, 3666 ff.

     
   

BGH 3 StR 273/09, Urteil vom 30.07.2009

   

(Ein Verfahrenshindernis i.S. von §§ 206a, 260 Abs. 3 StPO besteht immer schon dann, wenn es möglicherweise vorliegt. Insofern reichen indes bloß theoretische, nur denkgesetzlich mögliche Zweifel nicht aus; sie müssen sich vielmehr auf konkrete tatsächliche Umstände gründen und nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten unüberwindbar sein. Verbleiben daher Zweifel daran, ob die den Gegenstand des Verfahrens bildende (prozessuale) Tat anderweitig rechtskräftig abgeurteilt worden ist, so bildet der (möglicherweise) hierdurch eingetretene Strafklageverbrauch, so weit er reicht, ein von Amts wegen zu berücksichtigendes und zur Verfahrenseinstellung führendes Verfahrenshindernis.)

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BGH 4 StR 288/09, Beschluss vom 30.07.2009

   

(Die vom Angeklagten geäußerte Absicht, eine ambulante Drogentherapie aufnehmen zu wollen, ist nicht geeignet, ein Absehen von der Maßregelanordnung gem. § 64 StGB zu begründen.)

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BGH 2 StR 160/09, Beschluss vom 29.07.2009

   

(§ 263 StGB ist nicht als Organisationsdelikt, sondern als ein gegen das Vermögen einzelner Privater oder juristischer Personen gerichteter Straftatbestand konzipiert. Strafbar nach § 263 StGB ist nicht das Betreiben einer auf Betrug ausgerichteten Organisation als solcher, sondern die betrügerische Schädigung individuellen Vermögens. Der Umstand, dass Straftaten unter Schaffung und Ausnutzung einer Unternehmensstruktur "organisiert" begangen werden, ändert daher nichts daran, dass die mehrgliedrigen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 263 StGB, erforderlichenfalls hinsichtlich jedes - möglicherweise zu gleichartiger Tateinheit zusammenzufassenden - schädigenden Einzelaktes, konkret festgestellt sein müssen. Kommt mittelbare Täterschaft in Betracht, weil ein Hintermann unternehmerische oder geschäftsähnliche Organisationsstrukturen ausnutzt, innerhalb derer sein Tatbeitrag regelhafte Abläufe auslöst, müssen die von ihm nicht selbst verwirklichten Tatbestandsmerkmale in der Person des Tatmittlers begangen sein.)

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BGH 2 StR 91/09, Beschluss vom 29.07.2009

   

(Im Fordern eines bestimmten Preises liegt nicht ohne Weiteres die Zusicherung, dass dieser auch angemessen oder üblich ist.)

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BGH 3 StR 44/09, Beschluss vom 28.07.2009

   

(Die Befugnis, betäubungsmittelabhängigen Personen Substitutionsmittel zur freien Verfügung auszuhändigen, ist ausweislich der Regelung des § 13 Abs. 2 BtMG dem Apotheker auf der Grundlage einer den Anforderungen der BtMVV genügenden ärztlichen Verschreibung vorbehalten. Eine entsprechende Regelung für eine unmittelbare Abgabe der Substitutionsmittel durch Ärzte enthält das BtMG nicht.)

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BGH 3 StR 80/09, Beschluss vom 28.07.2009

   

(In der Behauptung bei Verkündung des Haftbefehls "unschuldig zu sein" ist keine Teileinlassung, die als solche der Beweiswürdigung zugänglich gewesen wäre, zu sehen.)

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BGH 2 StR 191/09, Beschluss vom 22.07.2009

   

(Grundsätzlich muss nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht die Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Tatsachenverhandlung vorgenommen werden, so dass vom neuen Tatrichter weiterhin auch zwischenzeitlich erledigte Strafen einzubeziehen sind.)

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BGH 2 StR 173/09, Beschluss vom 22.07.2009

   

(Die unerlaubte sonstige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe tritt hinter dem Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zurück.)

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BGH 5 StR 243/09, Beschluss vom 22.07.2009

   

(Hätte ein die Zäsurwirkung herbeiführendes Verfahren bei gewöhnlicher Verfahrensdauer vor der ersten von der Gesamtstrafe erfassten Tat abgeschlossen sein müssen, so bedarf diese Besonderheit der Erörterung und Berücksichtigung bei der Bemessung der Gesamtstrafen.)

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BGH 5 StR 268/09, Beschluss vom 22.07.2009

   

(Das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen.)

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BGH 5 StR 235/09, Beschluss vom 21.07.2009

   

(Es widerstreitet der Struktur des Strafverfahrens grundlegend, wenn das Gericht während laufender Hauptverhandlung wesentliche, ihrer Natur nach nicht geheimhaltungsbedürftige, ergänzende polizeiliche Ermittlungen – wie hier die Durchführung einer Wahlgegenüberstellung –, deren Ergebnis dann in der Hauptverhandlung möglicherweise maßgeblich verwertet werden soll, in Auftrag gibt, ohne die Verteidigung hierüber zuvor ausreichend zu informieren und ohne den Ver-such zu unternehmen, eine effektive Teilhabe der Verteidigung an den vor-gesehenen Ermittlungen zu gewährleisten.)

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BGH 5 StR 394/08, Urteil vom 17.07.2009

   

Leitsatz:
Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.
Veröffentlicht in: NJW 2009, S. 3173 ff.

     
   

BGH 3 StR 148/09, Urteil vom 16.07.2009

   

(1. Allein ein Handeln am selben Ort und zur selben Zeit begründet im Allgemeinen keine Tateinheit im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit; erforderlich ist grundsätzlich vielmehr die (Teil-)Identität der objektiven Ausführungshandlungen.
2. Wenn sich das tatrichterliche Urteil fehlerhaft auf die Mitteilung von Indiztatsachen beschränkt, kann es nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts sein, aus diesen eigene Schlüsse zu ziehen und die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen.)

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BGH 4 StR 241/09, Beschluss vom 16.07.2009

   

(Die Qualifikation der schweren körperlichen Misshandlung im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 2a StGB erfasst auch solche Gewalttätigkeiten, die nicht final auf die Möglichkeit der sexuellen Handlung gerichtet sind.)

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BGH 3 StR 239/09, Beschluss vom 14.07.2009

   

(Wer vor dem Kind sexuelle Handlungen eines Dritten passiv an sich vornehmen lässt macht sich nicht gem. § 176 StGB strafbar.)

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BGH 5 StR 263/08, Urteil vom 09.07.2009

   

Leitsatz:
Ein Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks ist Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
veröffentlicht in: NJW 2009, S. 3248 ff.

     
   

BGH 2 StR 54/09, Beschluss vom 08.07.2009

   

Leitsatz:
1. Eine Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung" ist nicht möglich, wenn in der Hauptverhandlung Feststellungen über die Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden im Selbstleseverfahren unterblieben sind.
2. Die Mitschriften, die ein nunmehr als Zeuge vernommener Richter in einer früheren Hauptverhandlung als erkennender Richter angefertigt hat, sind einer Beweisaufnahme nicht zugänglich.
Veröffentlicht in: NJW 2009, 2836

     
   

BGH 1 StR 289/09, Beschluss vom 08.07.2009

   

(Zur Auslegung des § 26a StPO.)

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BGH 1 StR 41/09, Beschluss vom 07.07.2009

   

(Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft: Ist Art. 28c Teil A Buchstabe a der Sechsten Richtlinie in dem Sinne auszulegen, dass einer Lieferung von Gegenständen im Sinne dieser Vorschrift die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen ist, wenn die Lieferung zwar tatsächlich ausgeführt worden ist, aber aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der steuerpflichtige Verkäufer
a) wusste, dass er sich mit der Lieferung an einem Warenumsatz beteiligt, der darauf angelegt ist, Mehrwertsteuer zu hinterziehen, oder
b) Handlungen vorgenommen hat, die darauf abzielten, die Person des wahren Erwerbers zu verschleiern, um diesem oder einem Dritten zu ermöglichen, Mehrwertsteuer zu hinterziehen?)

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BGH 3 StR 132/09, Beschluss vom 07.07.2009

   

(Der Qualifikationstatbestand des § 181 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (vgl. BGHSt 42, 179, 183) ist auf den Gehilfen nur anwendbar, wenn dieser selbst gewerbsmäßig gehandelt hat.)

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BGH 3 ARs 7/09, Beschluss vom 07.07.2009

   

(Antwort des 3. Senats zur Anfrage des 5. Senats zu § 247 StPO: Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen ein selbständiger Verfahrensabschnitt und - in der Regel - wesentlicher Teil der Hauptverhandlung ist.)

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BGH 3 ARs 7/09, Beschluss vom 07.07.2009

   

(Antwort des 3. Senats auf die Anfrage des 5. Senats zu § 247 StPO: In der Sache tritt der Senat der beabsichtigten Entscheidung entgegen. Er ist der Auffassung, dass die Verwertung des in Abwesenheit des Angeklagten erhobenen Augenscheinsbeweises nur dann statthaft ist, wenn die Augenscheinseinnahme in Anwesenheit des Angeklagten und auch im Übrigen fehlerfrei wiederholt wird, der Beweisgegenstand als solcher damit ordnungsgemäß in die Verhandlung eingeführt wird (vgl. BGH StV 2002, 8). Der vom anfragenden Senat vorgeschlagene Weg ist keine fehlerfreie Wiederholung der Beweisaufnahme.)

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BGH 3 StR 251/09, Beschluss vom 02.07.2009

   

(Der Seriencharakter von Taten legt im Allgemeinen einen eher engeren Zusammenzug der Einzelstrafen nahe; wird die Einsatzstrafe dennoch deutlich erhöht, so bedürfen die dafür maßgeblichen Gründe näherer Darlegung.)

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BGH 3 StR 131/09, Beschluss vom 02.07.2009

   

(Sukzessive Mittäterschaft liegt vor, wenn sich eine Person einer zunächst fremden Tat nach deren Beginn und vor ihrer Beendigung als Mittäter in Kenntnis und unter Billigung des bisherigen Tatablaufs anschließt und ihr Handeln noch Einfluss auf den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs hat (Fischer, StGB 56. Aufl. § 25 Rdn. 21). Das Einverständnis des später Hinzutretenden führt aber nicht dazu, dass ihm auch der Teil des Tatgeschehens, das schon vollständig abgeschlossen war, zugerechnet werden kann (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 27). Deshalb darf ihm ein bereits endgültig eingetretener Schaden bei der Strafzumessung nicht angelastet werden.)

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