Aktuelle Rechtsprechung

   
   

Skript des Sommerlehrgangs
des Deutsche Strafverteidiger e.V. vom 28.08. – 06.09.2009, Santa Margherita die Pula (Sardinien)

 

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und ihre
Bedeutung für die Praxis der Strafverteidigung

   

Vorsitzender Richter am BGH a.D. Dr. Gerhard Schäfer, Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm

   
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An dieser Stelle machen wir den Besuchern unserer Homepage wichtige straf- und strafprozessrechtliche Entscheidungen (des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte) im Volltext (als PDF-Dokument) zugänglich, die noch nicht in einer Zeitschrift abgedruckt sind. Die Seite wird nach Möglichkeit wöchentlich aktualisiert. Soweit die Gerichte selbst Leitsätze formuliert haben, werden diese den Entscheidungen vorangestellt und als "Leitsatz" gekennzeichnet. Andere Entscheidungen werden mit stichwortartigen oder in Frageform gefaßten Themenbezeichnungen überschrieben. Die NJW-Fundstellen werden angegeben, sobald sie uns bekannt sind.

Weitere Links zu aktueller Rechtsprechung, aber auch zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben finden sich in der Homepage des Deutsche Strafverteidiger e.V.

   
   

Die neuen Entscheidungen

   
         
 
 

LITERATUR

   

Wilhelm Ditzen
Dreierlei Beweis im Strafverfahren
1926
Abschrift von Werner Sarstedt
ca. 1960

   
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  Letzte Aktualisierung am 07.09.2010
 
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BGH 5 AR (VS) 22/10, Beschluss vom 04.08.2010

   

Leitsatz:
Eine nach § 454b Abs. 2 StPO unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung einer weiteren Strafe nach § 35 BtMG hindert.

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BGH 1 StR 643/09, Urteil vom 28.07.2010

   

(1. Beweisanträge zielen auf eine Beweiserhebung und zwingen das Gericht zu einer Entscheidung hierüber. Zur Wahrheitsfindung tragen die Anträge allein grundsätzlich noch nichts bei.
2. Erweist sich eine konkrete Ermittlung oder Schätzung der tatsächlichen Umsätze bei nicht erklärten Betriebseinnahmen von vornherein oder nach entsprechenden Berechnungsversuchen als nicht möglich, kann pauschal geschätzt werden, etwa unter Heranziehung der Richtwerte für Rohgewinnaufschlagsätze aus der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen.
3. Bei der Festsetzung des Rohgewinnaufschlagsatzes muss sich das Gericht nicht zugunsten eines Angeklagten an den unteren Werten der in der Richtsatzsammlung genannten Spannen orientieren, wenn sich Anhaltspunkte für eine positivere Ertragslage ergeben, wie z.B. ein guter Standort, sonst nicht erklärbare Vermögenszuwächse oder örtliche Vergleichsdaten.)

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BGH 1 StR 319/10, Beschluss vom 27.07.2010

   

(1. Einsteigen in einen Raum i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist über den engeren Sprachsinn hinaus jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung. Eine im Erdgeschoss gelegene Terrassentür ist demgegenüber allgemein zum Betreten des Gebäudes vorgesehen. In solchen Fällen liegt ein Einsteigen selbst dann nicht vor, wenn der Täter zum Öffnen der Tür zunächst durch einen gekippten Türflügel in die Wohnung hineingreifen muss.
2. Soweit das OLG Köln (NStZ-RR 2002, 247) der Ansicht ist, die mit einem Wohnungseinbruch für die Opfer verbundenen psychischen Belastungen dürften auch dann nicht zu Lasten des Täters strafschärfend berücksichtigt werden, wenn psychische Folgen der Tat im Einzelfall festgestellt sind, folgt ihm der Senat nicht.)

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BGH 3 StR 241/10, Beschluss vom 13.07.2010

   

(Macht der Beschwerdeführer geltend, fehlende Akteneinsicht habe die formgerechte Formulierung einer Verfahrensrüge verhindert, muss er die beabsichtigte Rüge so genau mitteilen, wie dies ohne Akteneinsicht möglich ist, und darlegen, inwieweit er dadurch an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war)

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