Aktuelle Rechtsprechung

   
   

Skript des Sommerlehrgangs
des Deutsche Strafverteidiger e.V. vom 28.08. – 06.09.2009, Santa Margherita die Pula (Sardinien)

 

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und ihre
Bedeutung für die Praxis der Strafverteidigung

   

Vorsitzender Richter am BGH a.D. Dr. Gerhard Schäfer, Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm

   
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An dieser Stelle machen wir den Besuchern unserer Homepage wichtige straf- und strafprozessrechtliche Entscheidungen (des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte) im Volltext (als PDF-Dokument) zugänglich, die noch nicht in einer Zeitschrift abgedruckt sind. Die Seite wird nach Möglichkeit wöchentlich aktualisiert. Soweit die Gerichte selbst Leitsätze formuliert haben, werden diese den Entscheidungen vorangestellt und als "Leitsatz" gekennzeichnet. Andere Entscheidungen werden mit stichwortartigen oder in Frageform gefaßten Themenbezeichnungen überschrieben. Die NJW-Fundstellen werden angegeben, sobald sie uns bekannt sind.

Weitere Links zu aktueller Rechtsprechung, aber auch zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben finden sich in der Homepage des Deutsche Strafverteidiger e.V.

   
   

Die neuen Entscheidungen

   
         
   
  Letzte Aktualisierung am 26.01.2010
 
Neu !
 

BGH VI ZR 227/08, Urteil vom 15.12.2009

   

Leitsatz:
Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.
Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.

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Neu !
 

BGH 5 StR 482/09, Beschluss vom 09.12.2009

   

(Bei der Auslosung der Reihenfolge der Hilfsschöffen ist der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht dadurch verletzt worden, dass der Aushang, mit dem auf die Sitzung und ihre Öffentlichkeit hingewiesen wurde, versehentlich ein falsches Datum der Sitzung ausweist.)

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BGH StBSt (R) 2/09, Urteil vom 07.12.2009

   

Leitsatz:
Zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im berufsrechtlichen Verfahren der Steuerberater.

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BGH 1 StR 283/09, Beschluss vom 10.11.2009

   

(1. Zu den methodischen Grundlagen einer Schätzung insbesondere von Bemessungsgrundlagen bei der Berechnung hinterzogener Lohnsteuer und vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.
2. Sind Umstände festgestellt anhand derer es möglich erscheint, die Höhe der gezahlten Schwarzlöhne tatsachenfundiert zu berechnen, so liegen die Voraussetzungen für eine Schätzung der Schwarzlohnsumme nicht vor.
3. Zur Ermittlung der Schwarzlohnsumme, wenn ein Unternehmer lediglich teilweise Schwarzlohnzahlungen leistet.
4. Auch bei den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung i.S.v. § 150 Abs. 1 SGB VII handelt es sich um Arbeitergeberbeiträge zur Sozialversicherung.
5. Eine bewusste und nachhaltige Manipulation von Lohnunterlagen - unter Verstoß gegen gesetzliche Aufzeichnungspflichten - zum Zwecke der Verschleierung von Schwarzarbeit mag zwar zumeist das benannte Regelbeispiel nicht erfüllen (vgl. BGH StV 2005, 213), legt aber gleichwohl bei unternehmerischer Tätigkeit mit namhaften Hinterziehungsbeträgen die Annahme eines unbenannten Regelbeispiels des besondes schwerden Falles dar.)

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