Rechtsgebiete

Kapitalmarktstrafrecht

 

Nicht erst seit der Finanzkrise, die Mitte 2007 begann und 2008 ihren Höhepunkt erlebte, gehen Staatsanwaltschaften dem Verdacht nach, Bankvorstände könnten unverantwortliche Risiken eingegangen sein. In groß angelegten Ermittlungsverfahren wird nicht nur versucht, den seit langem umstrittenen Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) als „Allzweckwaffe" einzusetzen, sondern auch die komplizierten Straftatbestände des Aktiengesetzes (§ 400 AktG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (Marktmanipulation, Insiderhandel §§ 38, 39 WpHG) zur Anwendung zu bringen.

 

Das Verständnis der komplexen Sachverhalte stellt auch an die Strafverteidiger besonders hohe Anforderungen. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei HammPartner waren und sind in einer Reihe dieser Verfahren als Verteidiger, Rechtsgutachter, Zeugenbeistände, aber auch als Berater von Unternehmen tätig. Im Zusammenhang mit Verfahren gegen Manager öffentlichrechtlich getragener (z.B. Landes-)Banken hat sich ein Erfahrungswissen gebildet, das aus der Bearbeitung sich überschneidender Rechtsfragen fallübergreifend nutzbar gemacht werden kann.