Portrait Kanzlei HammPartner

Willkommen bei HammPartner

Sie haben unsere "Heimseite" angeklickt, weil Sie sich für Strafrecht, Wirtschaftsstrafverfahren, Umweltstrafrecht, für Strafprozessrecht, insbesondere die Revision in Strafsachen, für die neueste strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder auch einfach nur für uns interessieren. Deshalb hier erst einmal das Wichtigste über uns:
 

Die Rechtsanwaltpraxis HammPartner wurde im April 1979 von Prof. Dr. Rainer Hamm und dem früheren Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Werner Sarstedt gegründet. Bereits nach einem Jahr (1980) konnte sie um Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke erweitert werden. Seit 1984 traten Dr. Wolfgang Köberer, Jürgen Pauly, Dr. Stefan Kirsch und Dr. Claudia Koch und zuletzt (nach seiner Anwaltszulassung
am 02.10.2008) der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichte
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer hinzu.

Die sieben zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Rechtsanwälte sind zwischen 1940 und 1973 geboren.  Soweit sie schon mehrere Jahre als Rechtsanwälte tätig sind, haben sie die Qualifikation als  Fachanwälte für Strafrecht.

Da in Strafsachen eine überregionale und alle Instanzenzüge umfassende forensische Zulassung besteht, so dass wir bei allen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten tätig sein können, beabsichtigen wir keine Ausweitung über den Standort Frankfurt hinaus.

Wir wollen auch künftig individuelle Ansprechpartner für Einzelmandanten und Unternehmen sein. Unsere Spezialisierung auf Strafrecht ermöglicht es, auf allen strafrechtlichen Teilge-
bieten sowie den verwandten Disziplinen wie Verfassungsrecht, Kriminologie, Kriminalistik und Gefahrenabwehrrecht stets auf dem Laufenden zu sein. In Wirtschaftsstrafsachen, Umweltstrafsachen, Produkthaftungsstrafrecht und Arzthaftungsstrafrecht hat sich die Zusammenarbeit mit externen Fachkollegen bewährt, die in den jeweiligen Spezialfächern des  Wirtschaftsrechts, Gesellschaftsrechts, Steuerrechts und Verwaltungsrechts zu Hause sind.

Unsere von Werner Sarstedt übernommene und stets aktualisierte umfangreiche strafrecht-
liche Fachbibliothek ermöglicht uns – gestützt und ergänzt durch elektronische Hilfsmittel und Online-Datenbanken – einen wissenschaftlichen Arbeitsstil bei rechtlichen Argumentationen, z.B. in Revisionssachen und Verfassungsbeschwerden. Die informationstechnische Vernetzung hilft uns bei der Bewältigung umfangreicher Ermittlungsakten, die unser geschultes Personal in Dateiform aufbereitet und damit transportabel und leicht handhabbar macht.

Wir legen Wert darauf, dass unsere Mandanten nach Bedarf mit der Anwältin oder dem Anwalt ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen können, um anstehende Probleme zu besprechen. Mit den Ermittlungsbehörden und den Gerichten pflegen wir einen konstruktiven, die Wahrung der Interessen unserer Mandanten stets als oberstes Ziel verfolgenden Umgang.

Wir sind Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
Telefon 069/170098-01, Fax 069/170098-50
e-Mail

Damit unterliegen wir der Aufsicht durch diese Körperschaft des öffentlichen Rechts, die insbesondere darüber wacht, dass wir die Regeln der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Anwaltlichen Berufsordnung (BORA), dem Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz (RVG) und der Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft ebenso wie alle anderen für uns geltenden Gesetze einhalten.