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Die Rechtsanwaltpraxis HammPartner wurde im April 1979 von Prof. Dr. Rainer Hamm und dem früheren Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Werner Sarstedt gegründet. Bereits nach einem Jahr (1980) konnte sie um Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke erweitert werden. Seit 1984 traten Dr. Wolfgang Köberer, Jürgen Pauly, Dr. Stefan Kirsch und Dr. Claudia Koch und zuletzt (nach seiner Anwaltszulassung Die sieben zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Rechtsanwälte sind zwischen 1940 und 1973 geboren. Soweit sie schon mehrere Jahre als Rechtsanwälte tätig sind, haben sie die Qualifikation als Fachanwälte für Strafrecht. Da in Strafsachen eine überregionale und alle Instanzenzüge umfassende forensische Zulassung besteht, so dass wir bei allen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten tätig sein können, beabsichtigen wir keine Ausweitung über den Standort Frankfurt hinaus. Wir wollen auch künftig individuelle Ansprechpartner für Einzelmandanten und Unternehmen sein. Unsere Spezialisierung auf Strafrecht ermöglicht es, auf allen strafrechtlichen Teilge- Unsere von Werner Sarstedt übernommene und stets aktualisierte umfangreiche strafrecht- Wir legen Wert darauf, dass unsere Mandanten nach Bedarf mit der Anwältin oder dem Anwalt ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen können, um anstehende Probleme zu besprechen. Mit den Ermittlungsbehörden und den Gerichten pflegen wir einen konstruktiven, die Wahrung der Interessen unserer Mandanten stets als oberstes Ziel verfolgenden Umgang. Wir sind Mitglieder der Damit unterliegen wir der Aufsicht durch diese Körperschaft des öffentlichen Rechts, die insbesondere darüber wacht, dass wir die Regeln der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Anwaltlichen Berufsordnung (BORA), dem Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz (RVG) und der Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft ebenso wie alle anderen für uns geltenden Gesetze einhalten.
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